Zeitschrift "Emma":Presserat weist Beschwerden gegen "Emma" zurück

Alice Schwarzer, Journalistin, Publizistin und Gründerin, sowie Herausgeberin der Frauenzeitschrift Emma. (Foto: Oliver Berg/dpa)

Das Selbstkontroll-Gremium entscheidet nach dem Vorwurf der Transphobie gegen die Zeitschrift einstimmig, dass ein kritisierter Artikel über Politikerin Tessa Ganserer zulässig ist.

Der Deutsche Presserat hat Beschwerden gegen einen auf der Online-Seite der Zeitschrift Emma erschienenen Artikel abgewiesen. Unter dem Titel "Ganserer: Die Quotenfrau" war dort ein Artikel über die Grünen-Abgeordnete Tessa Ganserer erschienen, die nach dem parteieigenen Statut auf einem Frauen-Quotenplatz angetreten ist. Emma hatte darüber berichtet, denn Ganserer, so die Emma, "ist sowohl physisch als auch rechtlich ein Mann, der (noch?) keine Personenstandsänderung nach dem Transsexuellengesetz vorgenommen hat".

Emma wurde Transphobie vorgeworfen, beim Presserat gingen Beschwerden ein. Die Redaktion verteidigte sich damit, es ginge um "eine Neudefinition von Geschlecht", die einen gesellschaftlichen Diskurs erfordere: "Uns scheint, dass es den BeschwerdeführerInnen darum geht, eine wichtige gesellschaftliche Debatte zu verhindern und Berichterstattende, die ihren Blick auf die Problematik nicht teilen, mit dem Vorwurf der 'Transphobie' einzuschüchtern und von der Berichterstattung abzuhalten".

Für das Gremium geht es in dem Text um das Thema, wie Geschlecht definiert wird

Der Presserat, das Selbstkontrollorgan der Medien, hat einstimmig entschieden, keine Rüge zu erteilen: Es handele sich um eine zulässige journalistische Auseinandersetzung mit einem gesellschaftspolitisch hoch brisanten Thema, nämlich der Frage, wie Geschlecht definiert wird. "Dies ist Kern der gesellschaftspolitischen Auseinandersetzung, wenn es um die Person von Tessa Ganserer geht. Die Redaktion stellt hierbei die unterschiedlichen (gesellschafts-)politischen Sichtweisen dar." Die Erwähnung des sozialen Outings und die Beschreibung der Geschlechtsdefinition von Tessa Ganserer in ihrer Partei und im Bundestag im Artikel ist nach Auffassung der Presseratsmitglieder zulässig, "um die dadurch ausgelöste politische Debatte nachvollziehen und darstellen zu können".

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Von Constanze von Bullion

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