Einsatz-Fotos:Konkurrent mit Blaulicht

Ein Fotograf hat dagegen geklagt, dass die Münchner Berufsfeuerwehr Bilder von ihren Einsätzen verkauft.

Von Stephan Handel

Die Münchner Berufsfeuerwehr darf weiterhin Fotos ihrer Einsätze an Medien verkaufen - das hat das Landgericht München I in einem Urteil entschieden, das am Freitag verkündet wurde. Geklagt hatte ein professioneller Fotograf, der monierte, durch die Bilder der Feuerwehr entgingen ihm Verdienstmöglichkeiten.

Seit Jahren bietet die Feuerwehr in München über ihre Pressestelle Fotos von Notfällen an, zu denen sie gerufen wird. Die Redaktionen, die sich aus diesem Angebot bedienen, bezahlen dafür 25 Euro pro Bild - ein Bruchteil dessen, was Berufsfotografen für ihre Arbeit verlangen. In Zeiten sinkender Auflagen und zurückgehender Anzeigen-Erlöse sind diese offiziellen Fotos für Zeitungen attraktiv - zumal die Feuerwehr-Fotografen für gewöhnlich früher am Einsatzort sind als die Freelancer und näher an die Motive herankommen.

Der freie Fotograf Dominik Bartl hat gegen diese Praxis nun vor dem Landgericht München I geklagt. Er argumentierte, die Feuerwehr trete dadurch in direkte Konkurrenz zu privaten Wirtschaftsunternehmen wie dem seinen. Sie habe sich aber "auf ihre Kernaufgaben zu beschränken und vom Fotojournalismus Abstand zu nehmen". Zudem sei es ihr als öffentliche Einrichtung untersagt, bei der Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgaben Einkünfte zu erzielen. Und schließlich verstoße die Feuerwehr gegen das grundgesetzliche Gebot von der Staatsferne der Presse: Die Fotos anzubieten, gehe über die zulässige Pressearbeit hinaus und habe "pressesubstituierenden Charakter".

Die Stadt München hielt dagegen, die Einsatz-Fotos würden zunächst zum Zweck der Dokumentation sowie für Unterricht und Weiterbildung angefertigt. Die Weitergabe an interessierte Medien diene nicht "erwerbswirtschaftlichen Zielen", mit den verlangten 25 Euro werde nur der entstehende Aufwand abgegolten. Zudem präge "die Fotoberichterstattung das positive Bild der Feuerwehr in der Öffentlichkeit" und trage auf diese Weise zur Nachwuchsgewinnung bei.

Die 37. Zivilkammer des Landgerichts schloss sich dieser Auffassung in ihrem Urteil großteils an: Die Berichte im Presseportal der Feuerwehr seien reine Sachinformationen, "mit einer kurzen, sachlich-prägnanten Schilderung des Einsatzgeschehens". Dazu gehörten auch die Bilder, die einen besseren Eindruck vom Unfall- und Einsatzgeschehen vermittelten und so "zu einem umfänglichen Informationsbild beitragen". Diese Informationsvermittlung sei Teil der Öffentlichkeitsarbeit - sie wende sich zudem gezielt an Redaktionen und die Presse im Allgemeinen, solle also die Berichterstattung nicht ersetzen, sondern anstoßen. Zudem bezweifelte die Kammer die Ernsthaftigkeit des Klägers: Wenn er rechtzeitig über Einsätze der Feuerwehr informiert werden wolle, könne er sich dort beim Presse-Ruf über SMS anmelden. Das aber habe er bislang nicht getan. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (AZ: 37 O 4665/19)

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