Presserat:Rüge für "bild.de" wegen Berichterstattung über Kasia Lenhardt

Die Berichterstattung über die Ex-Freundin von Jérôme Boateng rügt der Deutsche Presserat gleich doppelt.

17 Rügen hat der Presserat bei seinen Sitzungen in dieser Woche ausgesprochen - sieben von ihnen gingen an Bild-Publikationen, wie das Selbstkontrollorgan der Presse in Berlin mitteilte. Grund war in zwei Fällen die Berichterstattung über Kasia Lenhardt, die frühere Partnerin des Fußballspielers Jérôme Boateng. Rügen erhielten unter anderem auch die Fuldaer Zeitung und Hörzu. Unter der Schlagzeile "Boateng rechnet mit seiner Ex ab" behauptete der Fußballer in "bild.de" Anfang Februar dieses Jahres, Lenhardt habe Alkoholprobleme. Erkrankungen gehörten nach dem Pressekodex jedoch zur Privatsphäre, über die nicht ohne Zustimmung der Betroffenen berichtet werden solle, betonte der Presserat. Die Redaktion habe nach eigenen Angaben zwar Lenhardt mit dem Interview konfrontiert, jedoch keine Äußerung von ihr erhalten.

Daher hätte sie "ihrer Eigenverantwortung nachkommen müssen und auf die Veröffentlichung des unbelegten Alkoholismus-Vorwurfs verzichten sollen". Gerügt wurde bild.de auch für die Veröffentlichung eines Chats zwischen Kasia Lenhardt und einer anderen Ex-Partnerin von Boateng. Hierfür habe weder ein starkes öffentliches Interesse noch eine Einwilligung Lenhardts vorgelegen, kritisierte der Presserat. Lenhardt wurde am 9. Februar tot aufgefunden.

Keine ausreichende Kennzeichnung von Werbung

Die Fuldaer Zeitung wurde gerügt, weil sie ihre Ausgabe vom 20. Februar 2021 komplett in eine vierseitige Anzeige eines Unternehmens eingebunden habe, deren erste Seite wie die Titelseite der Zeitung gestaltet gewesen sei. Auch inhaltlich sei sie in Teilen identisch mit der redaktionellen Titelseite der Zeitung gewesen. Trotz des zweimaligen Hinweises "Advertorial" liege hier keine ausreichende Kennzeichnung von Werbung vor, monierte das Selbstkontrollorgan. Der Begriff "Advertorial" sei kein presseethisch anerkanntes Synonym für "Anzeige".

Einen schweren Verstoß gegen die Pflicht zur klaren Trennung von Werbung und Redaktion stellte der Beschwerdeausschuss bei der Hörzu fest. Unter den Überschriften "Was den Gelenken guttut" und "Endlich wieder beweglich!" empfahl die TV-Zeitschrift demnach jeweils spezielle Proteine, sogenannte Kollagen-Peptide, in Kombination mit Hagebuttenextrakt und Vitamin C. In gekennzeichneten Anzeigeplätzen ober- und unterhalb der Artikel wurde für Kollagen-Peptide mit genau dieser Inhaltskombination geworben. Zudem habe die Redaktion auf eine Hotline verwiesen, die nicht als Hotline des Herstellers gekennzeichnet gewesen sei, der die Anzeigenplätze gebucht hatte.

Der Deutsche Presserat hat auf seiner Sitzung vom 8. bis 10. Juni insgesamt 127 Beschwerdeakte behandelt, von denen 76 als begründet erachtet wurden.

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