Ottfried Fischer gegen "Bild":Reporter freigesprochen

Vorläufiges Ende einer juristischen Schlammschlacht: Ein ehemaliger "Bild"-Reporter ist in zweiter Instanz von dem Vorwurf freigesprochen worden, den Schauspieler Ottfried Fischer mit einem Sex-Video erpresst zu haben.

Enttäuschung für Ottfried Fischer: Das Landgericht München sah am Montag keine Beweise dafür, dass ein ehemaliger Bild-Reporter den Fernsehschauspieler mit einem Sexvideo unter Druck gesetzt hat, um ein Exklusiv-Interview zu bekommen.

Urteil im Prozess um Ottfried Fischer erwartet

Der Schauspieler Ottfried Fischer fühlte sich von einem Bild-Reporter erpresst. Das Münchner Landgericht sprach den Journalisten nun frei.

(Foto: dapd)

Fischer war 2009 heimlich beim Sex mit Prostituierten gefilmt worden. Der Journalist erwarb die brisanten Aufnahmen und fragte bei Fischers PR-Agentin eine Stellungnahme an. Fischer, der als Nebenkläger in dem Prozess auftrat, fühlte sich erpresst - und gab der Bild-Zeitung ein Interview zur Sex-Affäre. Ohne den Hinweis des Reporters auf das Video in seinem Besitz hätte es das Gespräch mit der Zeitung nicht gegeben, sagte er nun aus. Der Journalist hingegen beteuerte, er habe niemals mit der Veröffentlichung des Films gedroht.

Vergangenen Oktober war der Reporter vom Amtsgericht München zu einer Geldstrafe von 14.400 Euro verurteilt worden, wegen Nötigung und "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch unbefugte Bildaufnahmen". Dieses Urteil hob das Landgericht in dem Berufungsverfahren auf.

"Eine Nötigung sehen wir ganz klar nicht", begründete die Vorsitzende Richterin Susanne Hemmerich den Freispruch. Das bloße Erwähnen des Bildmaterials in einem Telefongespräch sei nicht strafbar. Sie sieht in dem Verhalten des Reporters nichts journalistisch Untypisches. "Der Ankauf des Bildmaterials durch den Angeklagten ist nach Ansicht der Kammer schon deshalb nicht strafbar, da er dessen Inhalt zu dieser Zeit nicht gekannt hatte. Im Übrigen war der Ankauf durch das Grundrecht der Pressefreiheit gedeckt", entschied sie.

Opfer der Umstände - und der Agentin

"Herr Fischer ist mit Sicherheit das Opfer, aber nicht des Herrn S. - sondern der Umstände und vielleicht auch seiner Agentin", sagte die Richterin. Die Agentin hatte das Interview zwischen Fischer ("Der Bulle von Tölz") und dem Reporter vermittelt. Sie habe Fischer für den Fall, dass er nicht mit der Bild kooperiere, das Karriereende in Aussicht gestellt, sagte Hemmerich weiter. Der Journalist hingegen habe betont, dass ihm die Aufnahmen für eine Veröffentlichung zu heiß seien. "Es gab keine Drohung mit einem empfindlichen Übel", so Hemmerich.

Die Staatsanwaltschaft sieht das anders. "Ein Bankräuber muss nicht sagen, was passiert, wenn man seinen Forderungen nicht nachkommt", hatte Staatsanwalt Kai Gräber im Plädoyer angeführt. Das gelte auch für den Angeklagten und seine Anspielung auf den Besitz des Videos, dass Fischer beim Sex mit zwei Prostituierten zeigt.

Verteidiger Spyros Aroukatos äußerte sich am Montag zufrieden: "Das Urteil ist beeindruckend - und zwar für die Pressefreiheit." Mit Genugtuung nahm auch der frühere Arbeitgeber des Journalisten das Urteil entgegen. Claas-Hendrik Soehring, Leiter Verlagsrecht Axel Springer AG, sprach von einem "Sieg für die Recherchefreiheit der Presse". "Bild"-Chefredakteur Kai Diekmann bekräftigte: "Wie wir von Anfang an gesagt haben, handelte es sich bei dem Urteil des Münchner Amtsgerichts um ein krasses Fehlurteil, das nun zurecht keinen Bestand mehr hat."

Die Staatsanwaltschaft hingegen kündigte umgehend Revision an. Dem schloss sich auch Fischer als Nebenkläger an. "Ich bin zuversichtlich, dass die nächste Instanz zu einem guten Ergebnis gelangen wird", sagte der Schauspieler. "Da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen."

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: