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Rechtsstreit um faire Vergütung für Jost Vacano:Klage von "Das Boot"-Kameramann muss neu verhandelt werden

Bei der Berechnung möglicher Ansprüche seien systematische Fehler gemacht worden, erläuterte der Vorsitzende Richter Thomas Koch.

Der Chef-Kameramann von Das Boot braucht in seinem Streit um eine angemessene finanzielle Beteiligung am Erfolg des Filmklassikers einen langen Atem. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Donnerstag ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München aus dem Jahr 2017 aufgehoben. Grund dafür sind Probleme bei der Berechnung möglicher Ansprüche.

Bei dem komplizierten Verfahren zur Ermittlung möglicher Ansprüche seien systematische Fehler gemacht worden, erläuterte der Vorsitzende Richter Thomas Koch bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe. Es muss nun neu verhandelt werden.

Es geht um 438 000 Euro plus 150 000 Euro Zinsen

Der Anfang der 80er-Jahre produzierte Film spielte viele Millionen Euro ein. Kameramann Jost Vacano hatte für seine Arbeit damals umgerechnet etwa 100 000 Euro erhalten. Seit 2002 gibt es im Urheberrecht allerdings den sogenannten Fairnessparagrafen. Er sieht eine Nachvergütung vor, wenn die vereinbarte Gegenleistung und die später erzielten Erträge in auffälligem Missverhältnis stehen. Auf dieser Basis streitet Vacano seit mehr als einem Jahrzehnt für mehr Geld.

Die Klage, um die es jetzt ging, richtet sich gegen die Produktionsgesellschaft Bavaria Film, den Westdeutschen Rundfunk (WDR) und den Videoverwerter. Das OLG hatte Vacano von ihnen insgesamt rund 438 000 Euro plus 150 000 Euro Zinsen zugesprochen. In einem Parallelverfahren in Stuttgart klagt Vacano gegen die übrigen acht ARD-Anstalten, die Das Boot vielfach ausgestrahlt hatten.

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