Die geplante Umwandlung des interkulturellen Radiosenders Cosmo in 1 Live Street, ein Programm für junge, urbane Hip-Hop-Fans, hat Proteste ausgelöst. Nun kommt ein Gutachten des Medienrechtlers Hubertus Gersdorf zu der Einschätzung, dass die geplante Umwandlung von Cosmo in 1Live Street auch gegen das WDR-Gesetz verstoßen könnte. Die Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen kündigte an, das Gutachten zu prüfen. Den Auftrag, ein Hörfunkprogramm zu veranstalten, das sich vor allem Themen des interkulturellen Zusammenlebens widmet, habe der WDR auch im Rahmen der geplanten Neuausrichtung der Programmstruktur weiter zu erfüllen, sagte ein Sprecher der Staatskanzlei der Katholischen Nachrichten-Agentur.
Anfang Juni hatte der WDR-Rundfunkrat die Pläne für das neue Radioprofil mit knapper Mehrheit abgesegnet. Die Marke Cosmo, unter der auch die Social-Media-Präsenz des Radiosenders betrieben wird, soll wegfallen. Das sorgt seitdem für Kritik aus Politik und Gesellschaft. Mitte Juni hatten sich 500 Vereine und Organisationen in einem offenen Brief an die Verantwortlichen gewandt und die Bedeutung von Cosmo für die migrantische Community betont.
Das neue Programm 1Live Street soll Nachfolger von Cosmo sein und sich nach Angaben des WDR an eine junge, kulturell diverse, urban orientierte Zielgruppe richten und sich schwerpunktmäßig mit Hip-Hop befassen.
Gersdorf hatte das Gutachten, das am Montag veröffentlicht wurde, im Auftrag der Organisation „Neue deutsche Medienmacher*innen“ erstellt. Demnach erfülle das angedachte Profil von 1Live Street nicht die Vorgaben, die das Gesetz dem Sender für sein interkulturelles Radioprogramm macht. Grund hierfür sei, dass das WDR-Gesetz explizit ein Hörfunkprogramm vorsehe, das sich „vor allem Themen des interkulturellen Zusammenlebens widmet“. Anders als bei anderen Radioprogrammen gibt es für diesen Sender im Gesetz keine eindeutige Zielgruppe. Daraus leitet das Gutachten ab, dass sich das Programm an alle Altersgruppen richten müsste - nicht wie 1Live Street nur an jüngere Hörer.
Der WDR weist darauf hin, dass er seine Angebote frei gestalten und auf bestimmte Zielgruppen ausrichten kann
Der WDR widerspricht der Einschätzung des Rechtsgutachtens. Der WDR könne seine Angebote frei gestalten und auf bestimmte Zielgruppen ausrichten, erklärte der Sender am Montag. „Dies gilt auch für Cosmo, da der Gesetzgeber für das Angebot keine Zielgruppe festgelegt hat.“ Eine Auslegung des Gesetzes, wie sie Gersdorf in seinem Gutachten vorgenommen hat, würde nach Ansicht des WDR zu einer verfassungswidrigen Einschränkung der Programmfreiheit führen. Auch die Staatskanzlei weist auf die Programmautonomie des WDR hin. Der Gesetzgeber gebe nur das „Was“ vor; wegen der von der Verfassung gebotenen Staatsferne des Rundfunks dürfe er aber nicht das konkrete „Wie“ vorgeben, so ein Sprecher. Daher komme dem WDR ein weiter Auslegungs- und Gestaltungsspielraum für die Erfüllung des Auftrags zu. Wenn der WDR vertretbare Gründe für sein Vorgehen vorlegen könne, entzögen sich diese Erwägungen der staatlichen Rechtsaufsicht, so die Staatskanzlei weiter. Vor dem Hintergrund dieses Maßstabes wolle man das Gutachten nun prüfen.
Dem WDR sei es wichtig, Themen der kulturellen Vielfalt stärker in der Breite seiner Programme abzubilden, so der Sender. Bei der Weiterentwicklung von 1Live und Cosmo lege man den Fokus auf die Jüngeren, da in Nordrhein-Westfalen mehr als 40 Prozent der unter 30-Jährigen eine internationale Biografie hätten. Bislang war Cosmo vom WDR und dem RBB gemeinsam betrieben worden. Bereits Ende März war bekannt geworden, dass die Staatskanzlei Brandenburg und die Senatskanzlei Berlin den Auftrag für ein Radioprogramm mit dem Schwerpunkt kulturelle Vielfalt aus dem gesetzlichen Auftrag streichen wollen. Wegen des laufenden parlamentarischen Verfahrens wollte man sich beim RBB derzeit nicht weiter äußern.


