Süddeutsche Zeitung

Corona:Befreiung vom Rundfunkbeitrag

Unternehmen, die wegen behördlicher Anordnung in der Pandemie schließen müssen, können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.

Von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen können flexibler von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreit werden. Wie der Beitragsservice mitteilte, gilt das, wenn eine Betriebsstätte aufgrund einer behördlichen Anordnung insgesamt mindestens drei Monate geschlossen war. Der Beitragsservice zieht den Rundfunkbeitrag für ARD, ZDF und das Deutschlandradio ein. Bisher konnten sich bereits Unternehmen befreien lassen, die aufgrund der Pandemie während mindestens drei zusammenhängenden Monaten geschlossen waren. Jetzt können sich auch Betriebsstätten befreien lassen, die mit Unterbrechungen mehr als 90 Tage schließen mussten. "Sämtliche Tage, die bislang nicht für eine Freistellung berücksichtigt wurden, werden zusammengerechnet", teilt der Beitragsservice mit.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.5128664
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ/epd/tyc
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.