MedienBußgeldverfahren gegen „Compact“-Magazin

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Jürgen Elsässer, Chefredakteur von  Compact , im August 2024, als das Bundesverwaltungsgericht das Verbot seines Magazins vorläufig und in Teilen wieder aufhob.
Jürgen Elsässer, Chefredakteur von Compact, im August 2024, als das Bundesverwaltungsgericht das Verbot seines Magazins vorläufig und in Teilen wieder aufhob. Kay Nietfeld/dpa

Das „Compact“-Magazin gilt als gesichert rechtsextremistisch. Die Bundestagsverwaltung hat nun ein Bußgeldverfahren eingeleitet: wegen möglicher AfD-Werbung gegen den Willen der Partei.

Von Anna Maria Mayr

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Die Bundestagsverwaltung hat gegen das vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestufte Compact-Magazin ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Grund ist der Vorwurf, das Magazin habe mit seiner Veranstaltungsreihe „Die blaue Welle rollt“ Werbung für die AfD gemacht, obwohl die Partei dies ausdrücklich nicht gewünscht habe. Nach Angaben der Bundestagsverwaltung könnte dies ein Verstoß gegen das Parteiengesetz sein.

Nach dem Parteiengesetz müssen Werbemaßnahmen Dritter zugunsten einer Partei unverzüglich gestoppt werden, wenn die betroffene Partei dies verlangt. Die AfD hatte das Magazin schriftlich zur Unterlassung der Kampagne aufgefordert. Die Bundestagsverwaltung prüft als Parteienfinanzierungsbehörde nun, ob Compact diese Vorgaben eingehalten hat. Das Magazin erhält Gelegenheit zur Stellungnahme.

Chefredakteur Jürgen Elsässer bestreitet Werbung für die AfD

Chefredakteur Jürgen Elsässer erklärte in einem Youtube-Video, es stehe ein Bußgeld von bis zu 100 000 Euro im Raum. Er bestritt, dass es sich bei den Veranstaltungen um Werbung für die AfD gehandelt habe. Nach seiner Darstellung habe man lediglich für „eine Wende im Land“ geworben, die nicht ausschließlich mit der AfD verbunden sei, sondern auch andere politische Kräfte umfasse. Die Veranstaltungen seien dabei überparteilich gewesen.

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Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt über ein Verbot der rechtsextremen Zeitschrift „Compact“. Manche sehen darin eine Gefahr für die Pressefreiheit.

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Zudem habe das Magazin vor allem für sich selbst geworben. Elsässer sagte, es habe sich um Compact-Werbeveranstaltungen gehandelt, nicht um AfD-Werbeveranstaltungen. Sein Beleg: Es seien auch Vertreter der Freien Sachsen und der Partei Die Basis als Redner aufgetreten. Bei dem Verfahren handle es sich um einen Angriff auf die Pressefreiheit, betonte er. Man werde Widerspruch einlegen.

Im vergangenen Juni hatte das Magazin mit Sitz in Sachsen-Anhalt einen juristischen Erfolg erzielt: Es durfte nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts weiter erscheinen. Ein zuvor ausgesprochenes Verbot des Bundesinnenministeriums aus dem Sommer 2024 wurde aufgehoben. Laut Begründung der Richter gebe es zwar verfassungswidrige Aktivitäten, diese seien jedoch „nicht prägend“.

Nach Angaben des Innenministeriums steht die Compact-Magazin GmbH seit Längerem im Fokus des Verfassungsschutzes und wurde Ende 2021 als gesichert rechtsextremistische Vereinigung eingestuft und beobachtet.

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