Man konnte sich nach dieser bemerkenswerten Urteilsverkündung im Sitzungssaal des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts schon fragen, warum das rechtsextreme Magazin Compact auch weiterhin erscheinen darf. Trotz der ministeriellen Bemühungen. Denn eigentlich hatte der Senatsvorsitzende Ingo Kraft eine ganze Reihe von Befunden vorgetragen, die eher für den Erlass eines Verbots zu sprechen schienen als dagegen. Das mit dem Prinzip der Menschenwürde unvereinbare „Remigrationskonzept“ zum Beispiel, dem sich das Blatt verschrieben hat. Doch am Ende reichte es nicht für ein Verbot, „noch nicht“, wie Kraft präzisierte.
JournalismusEin Freispruch klingt anders
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Ausgabe des Magazins Compact im Juli 2024.
Karl-Josef Hildenbrand/dpaDas Bundesverwaltungsgericht kassiert das Verbot des rechtsextremen Magazins „Compact“ ein. Aber es hält fest: Mit Menschenwürde und Demokratie ist das Konzept der „Remigration“ unvereinbar.
Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe
