Man konnte sich nach dieser bemerkenswerten Urteilsverkündung im Sitzungssaal des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts schon fragen, warum das rechtsextreme Magazin Compact auch weiterhin erscheinen darf. Trotz der ministeriellen Bemühungen. Denn eigentlich hatte der Senatsvorsitzende Ingo Kraft eine ganze Reihe von Befunden vorgetragen, die eher für den Erlass eines Verbots zu sprechen schienen als dagegen. Das mit dem Prinzip der Menschenwürde unvereinbare „Remigrationskonzept“ zum Beispiel, dem sich das Blatt verschrieben hat. Doch am Ende reichte es nicht für ein Verbot, „noch nicht“, wie Kraft präzisierte.
JournalismusEin Freispruch klingt anders
Lesezeit: 3 Min.

Das Bundesverwaltungsgericht kassiert das Verbot des rechtsextremen Magazins „Compact“ ein. Aber es hält fest: Mit Menschenwürde und Demokratie ist das Konzept der „Remigration“ unvereinbar.
Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Fernsehen:Der rätselhafte Mr. Vance
Das ZDF versucht, die „Radikalisierung“ von J. D. Vance auf seinem Weg bis an die Spitze der Macht zu ergründen. Wer ist Trumps Vize, den einige schon als nächsten US-Präsidenten sehen? Die Antworten bleiben unbefriedigend – allerdings auf eine interessante Weise.
Lesen Sie mehr zum Thema