Im Verfahren zwischen Christian Ulmen und dem Spiegel ist vor Gericht ein weiterer Beschluss ergangen. Die sofortige Beschwerde des Schauspielers und Fernsehproduzenten Ulmen gegen eine frühere Entscheidung in seinem presserechtlichen Vorgehen gegen das Nachrichtenmagazin hatte zum Teil Erfolg. Das Hanseatische Oberlandesgericht hat den Beschluss des Landgerichts Hamburg aus dem Mai teilweise abgeändert und dem Spiegel weitere Textpassagen untersagt, gab das Gericht am Dienstag bekannt.
Die Berichterstattung über die Vorwürfe der Moderatorin und Schauspielerin Collien Fernandes, Ulmens Ex-Frau, löste unter dem Titel „Du hast mich virtuell vergewaltigt“ im März eine große Debatte aus. Fernandes wirft ihrem damaligen Mann unter anderem körperliche Übergriffe vor, hierzu ermittelt mittlerweile die Staatsanwaltschaft Potsdam. Und unter dem Stichwort „digitale Gewalt“ auch, dass er auf Social Media Fake-Profile unter ihrem Namen erstellt habe, über die er mit Männern geflirtet und ihnen pornografisches Material geschickt haben soll.
Es fehle an einem Mindestbestand an Beweistatsachen, das gelte auch für ein Verbreiten von Deepfake-Videos
Ulmen hatte unter anderem beantragt, der Spiegel solle es unterlassen, den Verdacht zu erwecken, er habe Deepfake-Videos von Fernandes „hergestellt und/oder verbreitet“. In der ersten Entscheidung des Landgerichts Hamburg unterlag Ulmen weitestgehend – der Spiegel hatte laut Gericht nicht den Verdacht erweckt, Ulmen habe Deepfake-Videos von Fernandes selbst hergestellt. Für den nach Ansicht des Landgerichts tatsächlich erweckten Verdacht, Ulmen habe solche Filme womöglich verbreitet, habe laut den Richtern „der notwendige Mindestbestand an Beweistatsachen“ vorgelegen.
Das Oberlandesgericht sieht diesen Punkt anders. Nach dem Beschluss ist es dem Spiegel nun verboten, den Verdacht „zu erwecken und/oder erwecken zu lassen“, Ulmen habe Deepfake-Videos, die seine frühere Ehefrau zeigen, „hergestellt und/oder verbreitet“. Es fehle an einem Mindestbestand an Beweistatsachen, das gelte auch für ein Verbreiten von Deepfake-Videos. „Durch das Zusammenspiel der verschiedenen Äußerungen“ entstehe jedoch „zwingend beim Durchschnittsleser das Verständnis, dass der Verdacht besteht, der Antragsteller habe Deep-Fake Videos, die seine Ex-Ehefrau zeigen, hergestellt und/oder verbreitet“, so die Begründung.
Untersagt hat das Gericht im Beschwerdeverfahren auch, konkrete Zitate wiederzugeben, die aus einer E-Mail von Christian Ulmen an seinen Strafverteidiger stammen. Grund hierfür ist laut Gericht unter anderem, dass die dort gemachten Äußerungen Ulmens besonders geschützte innerste Privatsphäre berühren. Nicht das Mandantengeheimnis sei das entscheidende Argument, sondern auch der Umstand, dass Ulmen „mit der Wiedergabe aus einer vertraulichen Mail letztlich gegen sich selbst ins Feld geführt wird“.
Abgesehen davon hat das Hanseatische Oberlandesgericht die landgerichtliche Entscheidung bestätigt. Der Spiegel sieht darin auch eine Bestätigung: „SPIEGEL darf über sexualisierte digitale Gewalt und körperliche Übergriffe von Christian Ulmen gegen Collien Fernandes berichten“, heißt es in einer Mitteilung. Das Oberlandesgericht habe lediglich untersagt, „den von ihm in die Berichterstattung hineingelesenen Verdacht zu erwecken, Christian Ulmen habe auch Deepfake-Videos von Collien Fernandes hergestellt oder verbreitet“. In der Berichterstattung habe man an zwei Stellen einen klarstellenden Satz eingefügt. Außerdem seien zwei Sätze aus der E-Mail von Ulmen an seinen Anwalt entfernt worden. „Die Wiedergabe des übrigen Inhalts der Mail, in der Ulmen die sexualisierte digitale Gewalt gegen seine damalige Frau offenbart hat, bleibt zulässig“, so der Spiegel. Man prüfe das weitere juristische Vorgehen.
Ulmens Medienanwalt Simon Bergmann teilte mit, dass das Verbot der zusätzlichen Stellen „von besonderer Bedeutung“ sei. Insbesondere der Deepfake-Verdacht habe eine unverhältnismäßige Folgeberichterstattung in sämtlichen Medien sowie eine undifferenzierte öffentliche Diskussion zur Folge gehabt. Dies habe zu einer „hochgradigen Stigmatisierung“ seines Mandanten beigetragen.


