Süddeutsche Zeitung

Christchurch:Qualvolle Berichte

Der neuseeländische Pay-TV-Sender Sky News muss eine Strafe von umgerechnet 2 300 Euro zahlen, weil er umfangreiche Auszüge aus dem Live-Video des Attentäters von Christchurch gesendet hat. Die Sequenzen seien geeignet gewesen, dem Publikum "erhebliche Qualen" zuzufügen, teilte die Rundfunkaufsichtsbehörde BSA am Dienstag in der Hauptstadt Wellington mit. Dies gelte insbesondere für Familie und Freunde der Opfer sowie für die muslimische Gemeinschaft. Beschwerden gegen die Christchurch-Berichterstattung des öffentlich-rechtlichen Senders TV New Zealand wurden dagegen abgewiesen.

Bei dem Anschlag auf zwei Moscheen in Christchurch waren am 15. März 50 Menschen erschossen und weitere 50 verletzt worden. Als Täter haben die Behörden einen 28-jährigen mutmaßlichen Rechtsextremisten aus Australien identifiziert, der sich in Untersuchungshaft befindet. Der Prozess gegen ihn soll im Mai nächsten Jahres beginnen.

Der Vorsitzende der Aufsichtsbehörde BSA, Richter Bill Hastings, sagte, es habe ein hohes öffentliches Interesse daran gegeben, über die Ereignisse zu informieren. Die Sender hätten ihren Informationsauftrag allerdings mit der Pflicht, Schäden für die Zuschauer zu vermeiden, in Einklang bringen müssen. Diese Abwägung, die unter "beispiellosen und schwierigen Umständen" stattgefunden habe, sei Sky News New Zealand nicht gelungen.

Anders entschied die BSA im Fall von TV New Zealand. Die gesendeten Live-Aufnahmen von Opfern auf dem Weg ins Krankenhaus hätten zwar deren Privatsphäre verletzt, hieß es. Weil das legitime öffentliche Interesse am Zustand der Opfer aber sehr hoch gewesen sei, habe der Sender die Bilder zeigen dürfen. Auch ein kurzer Clip in der Nachrichtensendung "1 News", der den Attentäter beim Hantieren mit Waffen in seinem Auto zeigte, sei zulässig gewesen. Das Gesicht des Täter sei dabei ebenso wenig gezeigt worden wie die Botschaften auf seinen Waffen.

Die Aufsichtsbehörde kündigte Diskussionen mit den Rundfunkanstalten zu der Frage an, ob Änderungen an den bisherigen Übertragungsstandards erforderlich sind. Gegebenenfalls könnten detaillierte Grundsätze für die Berichterstattung über Krisen und terroristische Ereignisse formuliert werden.

Der Deutsche Presserat hatte im Juni das Internetportal Bild.de wegen der Veröffentlichung von Video-Sequenzen des Christchurch-Attentäters gerügt. Mit der Veröffentlichung habe die Redaktion dem Täter genau die öffentliche Bühne geboten, die er haben wollte, urteilte das Selbstkontrollorgan.

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SZ vom 21.08.2019 / epd
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