Radio DreyecklandDer linke Link

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Geben dem Journalisten Kienert, und der Pressefreiheit, Recht: Richter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (Symbolfoto).
Geben dem Journalisten Kienert, und der Pressefreiheit, Recht: Richter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (Symbolfoto). (Foto: Uli Deck)

Ein Journalist setzt eine Verknüpfung zum Archiv einer verbotenen Vereinigung – prompt durchsucht die Polizei seine Wohnung. Das Bundesverfassungsgericht findet: ein Verstoß gegen die Rundfunkfreiheit.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

„Linke Medienarbeit ist nicht kriminell!!“, so hatte Fabian Kienert seinen Artikel überschrieben, und natürlich standen die beiden Ausrufezeichen für eine gewisse Genugtuung. Im Jahr 2017 war das linksextremistische Portal „linksunten.indymedia“ verboten worden. Aber der Staatsanwalt wollte mehr, nämlich eine Anklage diverser Beteiligter wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung. Doch an jenem 30. Juli 2022 konnte der Journalist Kienert auf der Webseite des Freiburger Alternativsenders Radio Dreyeckland vermelden, dass die Ermittlungen eingestellt worden waren. Die Beweise reichten nicht. Niemand war kriminell.

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