Der Rundfunkbeitrag steigt rückwirkend zum 20. Juli 2021 auf 18,36 Euro. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Donnerstag entschieden. Die Regelung gilt vorläufig, bis die Länder einen neuen Staatsvertrag ausgearbeitet haben. Ursprünglich sollte die Beitragserhöhung um 86 Cent bereits im Januar in Kraft treten. Den Sendern steht für die entgangenen Einnahmen bei der nächsten Beitragserhöhung eine Kompensation zu, urteilte das Gericht. Die Finanzkommission KEF, das unabhängige Gremium zur Ermittlung des Finanzbedarfs, soll dazu eine Stellungnahme ausarbeiten. Dabei soll sie sowohl die nun entstandenen Finanzlücken der Sender als auch Auswirkungen der Pandemie bei den Beitragszahlern und Anstalten berücksichtigen.
Urteil zum Rundfunkbeitrag:Was die 86 Cent bedeuten
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Das Bundesverfassungsgericht hat die Erhöhung des Rundfunkbeitrags angeordnet. Die Richter betonen ausdrücklich die Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die Gesellschaft.
Von Claudia Tieschky
Öffentlich-Rechtliche:Was das Urteil zum Rundfunkbeitrag bedeutet
Der Rundfunkbeitrag wird erhöht, entscheiden die Richter in Karlsruhe. Für den Beitragszahler ging es um 86 Cent - und für die Öffentlich-Rechtlichen um alles. Ein Überblick.
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