Vor ein paar Wochen gelangte ein merkwürdiger Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ans Tageslicht. Eigentlich eine Nicht-Entscheidung, zwei Seiten kurz, es ging um die Beschwerde eines verärgerten Medienkonsumenten gegen den Rundfunkbeitrag. Der Mann fand, der öffentlich-rechtliche Rundfunk müsse umfassend über alle gesellschaftlichen Strömungen berichten, zudem neutral, nicht diffamierend und einseitig. Dieser Auftrag werde "systematisch" verfehlt, dafür wolle er nicht zahlen.
Vielfalt im Öffentlich-rechtlichen Rundfunk:Linksgrün-versifft, zu viele Krimis?
Verfehlten die Öffentlich-Rechtlichen - hier im Bild der umstrittene ZDF-Satiriker Jan Böhmermann - "systematisch" ihren Auftrag zur neutralen Berichterstattung - und falls ja, kann das ein Grund für Zahlungsverweigerung sein?
(Foto: Christoph Hardt/IMAGO/Future Image)ARD und ZDF wird häufig eine Schlagseite in Politik und Programm vorgeworfen. Was Gerichte daran ändern könnten.
Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe
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