Urteil:BND muss Auskunft über Hintergrundgespräche geben

Zentrale des Bundesnachrichtendienst

Zentrale des Bundesnachrichtendiensts in Berlin.

(Foto: Kay Nietfeld/dpa)
  • Hintergrundgespräche zwischen Journalisten und dem Bundesnachrichtendienst müssen künftig transparent gemacht werden.
  • Das öffentliche Aufklärungsinteresse im Hinblick auf die Beziehungen zwischen Nachrichtendienst und Presse wiege schwerer, als die Privatshpäre der Journalisten, ihre informationelle Selbstbestimmung oder eine mögliche Gefährdung der Arbeit des BND, entschied das Bundesverwaltungsgericht.

Von Ronen Steinke

Der Bundesnachrichtendienst (BND) darf nicht länger ein Geheimnis daraus machen, wann, wo und wie oft er ausgewählte Journalisten zu Hintergrundgesprächen einlädt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht mit einem am Mittwoch verkündeten Urteil entschieden (Az.: BVerwG 6 A 7.18). Damit gab das Leipziger Gericht einer Klage des rechtspolitischen Korrespondenten des Berliner Tagesspiegels, Jost Müller-Neuhof, großteils statt.

Es geht um eine Form von Öffentlichkeitsarbeit und Imagepflege, die der BND seit 2013 betreibt: Journalisten werden eingeladen und über Einschätzungen des Geheimdienstes unterrichtet, müssen sich zuvor aber zu Stillschweigen verpflichten. Wie BND-Sprecher Martin Heinemann vor Gericht sagte, dienten die Treffen dazu, die Recherchen von Medien zu ergänzen oder neue Ansätze zu liefern. Zwar verrate der Dienst bei solchen Runden mit jeweils etwa 30 Journalisten keine Geheimnisse, hatte der BND-Anwalt Wolfram Hertel argumentiert. Es könne jedoch zu diplomatischen Verwicklungen führen, wenn der Dienst öffentlich als Quelle der Einschätzung im Ausland bekannt wird.

Zumindest die Umstände dieser Treffen, an denen auch die SZ teilnimmt, und die besprochenen Themen muss der BND jetzt transparent machen. Ein "schutzwürdiges öffentliches Interesse", solche Daten geheimzuhalten, habe der Dienst nicht, urteilten die Richter. Die Aufgabenerfüllung des BND sei nicht in Gefahr, wenn bekannt werde, wer eingeladen wurde und an welchen Treffen auch der Präsident des BND, Bruno Kahl, teilgenommen habe. Auch sei "nicht ersichtlich", wie ein Bekanntwerden der bloßen Themen - also nicht der konkreten Inhalte - die Arbeit des Dienstes gefährden würde. Auch auf die Privatsphäre der eingeladenen Journalisten, ihre informationelle Selbstbestimmung, könne sich der BND nicht berufen. Das öffentliche Aufklärungsinteresse im Hinblick auf die Beziehungen zwischen Nachrichtendienst und Presse wiege schwerer. Der Kläger Müller-Neuhof selbst war vom BND nicht eingeladen worden und hatte dies auch nie verlangt, sondern nur Auskünfte.

Der BND nehme die Entscheidung des Gerichts "mit Respekt zur Kenntnis", hieß es am Mittwoch. In einigen Punkten hat sich der BND auch durchgesetzt. So muss er weiter keine Auskunft darüber geben, ob und wie er das Bundeskanzleramt über den Putschversuch in der Türkei im Juli 2016 informierte.

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