Ein Großteil des Gedichtes "Schmähkritik" von TV-Satiriker Jan Böhmermann über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan bleibt verboten. Der Bundesgerichtshof wies eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen ein Urteil des Hamburger Oberlandesgerichts zurück. Die Passagen, die schwere herabsetzende und sexuell anzügliche Bemerkungen enthalten, dürfen nicht wiederholt werden. Damit ist das Urteil des OLG rechtskräftig. Böhmermann hatte das Gedicht 2016 in seiner Sendung "Neo Magazin Royale" vorgelesen.
Bundesgerichtshof:Böhmermann unterliegt endgültig
© SZ vom 01.08.2019 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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