Im Grunde ist es eine ganz normale Angelegenheit: Wenn neue bundesweite Rundfunkgesetze einzelnen Landesgesetzen widersprechen, müssen diese Landesgesetze geändert werden. Seit Dezember gilt der Reformstaatsvertrag, und jetzt liegt in Bayern der Entwurf eines neuen Rundfunkgesetzes vor, für Bayerischen Rundfunk, aber auch Privatsender und Telemedienangebote in Bayern. Bayerns Regierung möchte dabei, was sie darf, teils weiter eingreifen als der Reformstaatsvertrag, es geht um eine „inhaltliche und strukturelle Weiterentwicklung des Bayerischen Rundfunks“. Dazu zählt zum Beispiel mehr Austausch und intensivere Zusammenarbeit des BR mit privaten Medien.
Öffentlich-RechtlicheBayerns Durchgreifplan beim BR
Lesezeit: 3 Min.

Die Staatsregierung legt einen Entwurf für ein neues BR-Gesetz vor, das im Fernsehen eine Infoquote vorschreibt und dem Programm inhaltliche Vorgaben macht. Beim Rundfunkbeitrag dagegen ist man gar nicht mehr so streng wie bisher.
Von Claudia Tieschky
