Bundespressekonferenz:Boris Reitschuster sieht sich als Opfer

Bundespressekonferenz: Das Haus der Bundespressekonferenz in Berlin. Hierhin werden regelmäßig Vertreter der Regierung geladen, damit sie Antworten auf die Fragen der Parlamentskorrespondenten geben.

Das Haus der Bundespressekonferenz in Berlin. Hierhin werden regelmäßig Vertreter der Regierung geladen, damit sie Antworten auf die Fragen der Parlamentskorrespondenten geben.

(Foto: Regina Schmeken)

Der Autor einer gleichnamigen Internetseite hat Post von der Bundespressekonferenz bekommen. Es geht um seine Mitgliedschaft.

Von Anna Ernst

Boris Reitschuster ist wütend - und seine Twitter-Anhänger sind es mit ihm. Der Autor der gleichnamigen Internetseite hatte Post bekommen von der Bundespressekonferenz. In dem Schreiben sei ihm mitgeteilt worden, "dass ich aus der Bundespressekonferenz ausgeschlossen wurde", twittert Reitschuster. Er sieht sich offenbar als Opfer, wählt drastische Worte und formuliert suggestiv eine Anschuldigung, die kaum schwerer wiegen könnte: "Beginnt jetzt die ,Säuberung', ohne rote Linien?", will er wissen.

Viele seiner Social-Media-Follower folgen seinem Duktus und zeigen sich am Dienstagabend empört. Für seine Fans ist Reitschuster ein Journalist mit unabhängiger, kritischer Stimme, um die sie offenbar nun fürchten.

Boris Reitschuster war viele Jahre Korrespondent des Focus in Moskau und hat auch mehrere Bücher über Russland geschrieben. Nach dem Ende seiner Arbeit für den Focus begann er einen Blog, in dem er sich seit dem Beginn der Corona-Pandemie kritisch und oftmals polemisch mit den Maßnahmen der Bundesregierung auseinandersetzte. Breiten Raum nahmen dabei seine angeblich von den Sprechern der Bundesregierung nicht beantworteten Fragen in der Bundespressekonferenz ein. In der Querdenker-Szene fand Reitschuster, der seinen Blog durch Spenden finanziert, damit große Beachtung und viel Sympathie.

Reitschuster arbeitet in seinem Blog häufig mit Fragen und Andeutungen und erhebt den Anspruch, Informationen zu verbreiten, die von etablierten Medien angeblich unterdrückt werden. Seine Webseite erfülle "grundlegende Anforderungen an Glaubwürdigkeit und Transparenz" nicht, bemängelte das Portal Newsguard.

Aber hat sein Schreiben, das er von der Bundespressekonferenz bekam, damit etwas zu tun?

Bei der "BPK", wie sie abgekürzt unter Journalisten genannt wird, handelt es sich nicht um eine staatliche Organisation, sondern um einen Zusammenschluss von Parlamentskorrespondenten. Der Verein, der nach dem Zweiten Weltkrieg gegründet wurde, hat derzeit etwa 900 Mitglieder. Der Satzung zufolge kann nur Mitglied werden, wer hauptberuflich aus Berlin oder Bonn über Bundespolitik berichtet. Auf ihrer Webseite schreibt die BPK außerdem, Mitglieder müssten für deutsche Medien arbeiten.

Erfüllt Reitschuster noch die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft?

Nun wurde auch Reitschusters Mitgliedschaft am 17. Dezember überprüft, heißt es in einer Erklärung des Mitgliedsausschusses, die der SZ vorliegt. Die Frage, der dabei nachgegangen wurde: Erfüllt Reitschuster noch die Voraussetzungen für die BPK-Mitgliedschaft? Das Impressum seiner Website warf offenbar Fragen auf. "Schon im Spätsommer hatte sich dort der Firmensitz von Berlin nach Montenegro verändert", heißt es in der Erklärung. "Nach kurzer Rückkehr zu einer Berliner Adresse lautete die Impressumsangabe seit einigen Wochen erneut Montenegro." Auch am Dienstagabend gab Reitschuster dort an, sein Unternehmen "BRS Media" habe seinen Sitz in der Küstenstadt Herceg Novi.

Reitschuster sei mehrfach aufgefordert worden, darzulegen, was es mit dieser Angabe auf sich habe, schreibt die BPK. Jörg Blank, Vorsitzender des Mitgliedsausschusses, erklärt abschließend dazu: "Herr Reitschuster hat in seinen Erklärungen nicht glaubhaft aufklären können, wie es sich mit der Impressumsangabe verhält. Dem Mitgliedsausschuss blieb keine andere Möglichkeit, als festzustellen, dass die Mitgliedschaftsvoraussetzungen nicht mehr zutreffen."

Direkt ausgeschlossen ist Boris Reitschuster damit nicht automatisch. Der Satzung zufolge hat er weitere 30 Tage Zeit, einen Einspruch zu erheben. Geht er diesen Schritt, kann er vorerst weiterhin an den von seinem Verein organisierten Pressekonferenzen teilnehmen.

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