Süddeutsche Zeitung

Lohngleichheit:Journalistin gewinnt gegen ZDF

Die Reporterin hatte den Sender wegen ungleicher Bezahlung verklagt - das Bundesarbeitsgericht entschied nun zu ihren Gunsten: Sie soll einsehen dürfen, was Kollegen verdienen.

Seit fünf Jahren versucht die ZDF-Journalistin Birte Meier, deutsche Gerichte davon zu überzeugen, dass ihr derselbe Lohn zusteht wie ihren männlichen Kollegen. Am Donnerstag hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass Meier Auskunft nach dem Entgelttransparenzgesetz bekommt. Es sieht vor, dass man in größeren Betrieben Gehaltslisten einsehen kann.

Meier hatte das ZDF verklagt, nachdem sie herausgefunden hatte, dass sie weniger verdiente als die Männer in ihrer Abteilung. 2017 hatte das Berliner Arbeitsgericht die Klage abgewiesen. Der Grund: Meier könne ihr Gehalt nicht mit dem von Festangestellten vergleichen.

Birte Meier ist beim ZDF "fest-frei", also nur in einem arbeiternehmerähnlichen Verhältnis beschäftigt. Die 49-Jährige ist langjährige Reporterin des Investigativmagazins Frontal 21.

Das Entgelttransparenzgesetz, das 2017 geschaffen wurde, damit Frauen in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Auskunft über die Gehälter der Kollegen bekommen können, galt eigentlich nicht für arbeitnehmerähnliche Beschäftigte. Die Entscheidung am Donnerstag hat das verändert: Auch fest-freie Redakteure und Redakteurinnen haben demnach Anspruch auf Auskünfte nach dem Entgelttransparenzgesetz. Birte Meier hat nun ein Recht darauf, Auskunft über die Gehälter der Kollegen zu bekommen.

Vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg war die Journalistin in Berufung gegangen. Diese scheiterte 2019 daran, dass Birte Meier laut Gericht nicht nachweisen konnte, dass sie nur deswegen schlechter verdiene, weil sie eine Frau ist.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.4947571
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ.de/tmh/vma
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.