Wenn die Bild ein Objekt der Berichterstattung um Entschuldigung bittet, kann es sich um keine Lappalie handeln. Noch weniger, wenn sie das zweimal tut.
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„Bild“ berichtet unzulässig über eine Berliner Polizistin, entschuldigt sich mehrmals und wird vom Presserat gerügt. Über einen Fall mit vielen Grenzüberschreitungen.
