Der Axel-Springer-Verlag muss eine Entschädigung von 30 000 Euro an die Schauspielerin Julia Stemberger zahlen. Das Kammergericht Schöneberg in Berlin hat ein Urteil des Landgerichts Berlin aus dem November 2019 bestätigt, gegen das Springer in Berufung gegangen war. In dem Fall geht es um eine schwere Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Schauspielerin durch die Berichterstattung der Bild, wie es in der Urteilsbegründung heißt.
Urteil gegen "Bild":Zeugin wider Willen
Vor drei Jahren hat die "Bild"-Zeitung von der angeblichen Affäre einer Schauspielerin mit dem Regisseur Dieter Wedel berichtet. Das wird jetzt teuer für den Springer-Verlag.
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