Leserdiskussion:Influencer-Marketing: Ihre Meinung zum Urteil des BGH

Cathy Hummels

Cathy Hummels ist eine der drei Influencerinnen, die in dem Prozess weitgehend Recht bekamen.

(Foto: dpa)

Der BGH hat entschieden: Influencerinnen und Influencer dürfen auf Produkte verweisen, ohne es als Werbung zu kennzeichnen - solange es nicht zu übertrieben sei, so die zuständigen Richter.

Wie Sie sich zur Diskussion anmelden können und welche Regeln gelten, erfahren Sie hier.

Haben Sie Themenanregungen oder Feedback? Mailen Sie an debatte@sz.de oder twittern Sie an @SZ. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: