Die Bild-Zeitung durfte laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in einem Artikel über die rechtswidrige Vermietung von Wohnraum in München an Medizin-Touristen die Vermieter erkennbar mit Foto zeigen. Denn eine identifizierende Berichterstattung sei nicht nur bei schweren Straftaten möglich, sondern auch bei nicht strafbarem Fehlverhalten wie einem Bericht über ein Verwaltungsgerichtsverfahren wegen der Zweckentfremdung von Wohnraum, entschied der BGH in einem am Montag veröffentlichten Urteil. Das Thema Wohnungsnot sei von hohem öffentlichen Interesse, welches eine identifizierende Foto-Veröffentlichung begründen kann, so die Karlsruher Richter. (AZ: VI ZR 504/18) Bild hatte am 15. Februar 2017 auf der Internetseite und einen Tag später in der Printausgabe über ein Verwaltungsgerichtsverfahren berichtet, in dem sich zwei Münchner wegen der Zweckentfremdung von Wohnraum verantworten mussten. Deren Geschäftsmodell bestand den Richtern zufolge darin, dass einer eine Wohnung oder Haus anmietete und dieses an den anderen untervermietet. Medizin-Touristen, vorwiegend aus dem arabischen Raum, konnten dann für 200 bis 300 Euro pro Tag die Wohnung nutzen.
Bild titelte daraufhin: "Richterin über das Geschäfts-Modell Medizin-Tourismus: 'Vermieter kassieren Wahnsinns-Geld'". Mit dem Artikel wurden auch Fotos der Vermieter veröffentlicht. Diese sahen ihr Persönlichkeitsrecht verletzt. Sie würden so an den Pranger gestellt, argumentierten sie. Doch das müssen sie dulden, entschied der BGH. Die Presse dürfe in ihrer tagesaktuellen Berichterstattung nicht nur bei Straftaten identifizierend berichten, sondern auch bei anderen, nicht strafbaren Verfehlungen.
Mit ihrem "eigennützigen und gemeinschädlichen Verhalten" hätten die Kläger "sich selbst zum Gegenstand des Informationsbedürfnisses der Öffentlichkeit gemacht", erklärte der BGH. Die Pressefreiheit habe hier ein höheres Gewicht als das Persönlichkeitsrecht der Vermieter.