Berufung abgewiesen:Gericht bestätigt Veröffentlichungsverbot für "Mein Kampf"

Bayern wehrt sich gegen die Veröffentlichung kommentierter Auszüge aus Adolf Hitlers Propagandawerk "Mein Kampf". Das Oberlandesgericht München wies am Donnerstag die Berufung des britischen Verlegers Peter McGee gegen ein Veröffentlichungsverbot zurück. Das Urteil stützt sich auf das Urheberrecht des Freistaates, das 2015 endet.

Bis 2015 hält der Freistaat Bayern noch die Urheberrechte: Adolf Hitlers Hetzschrift "Mein Kampf" darf deshalb vorerst nicht veröffentlicht werden. Das Oberlandesgericht München wies am Donnerstag eine Berufung des britischen Verlegers Peter McGee gegen eine einstweilige Verfügung zurück, die ihm die Veröffentlichung kommentierter Auszüge aus "Mein Kampf" untersagt.

Bereits im März hatte das Landgericht München die einstweilige Verfügung des Freistaates Bayern gegen die Veröffentlichung bestätigt. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit dem Urheberrecht des Freistaates. McGee wollte Passagen aus der Hetzschrift gemeinsam mit einem umfangreichen Kommentar in einer 16-seitigen Broschüre veröffentlichen, die an Kiosken erhältlich sein sollte.

Im Bayerischen Landtag werden derzeit die Stimmen lauter, die fordern, dass "Mein Kampf" in kommentierten Fassungen für Schulen und Bibliotheken vom Freistaat veröffentlicht werden sollte. Dazu liegt im Parlament ein Antrag der FDP vor, die CSU unterstützt die Pläne. So wolle man kommerziellen Verlagen und Rechtsradikalen zuvorkommen, die ab dem 31. Dezember 2015 das bislang unter Verschluss gehaltene Buch ebenfalls veröffentlichen wollen.

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