UrteilBVG muss Werbung für „Nius“ zeigen

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Werbeplakat am Berliner Hauptbahnhof.
Werbeplakat am Berliner Hauptbahnhof. Chris Emil Janssen/IMAGO

Die Berliner Verkehrsbetriebe sind verpflichtet, die im Juni zurückgezogene Werbung für das rechte Medienportal „Nius“ wieder zu zeigen, beschließt das Verwaltungsgericht Berlin.

Von Jonathan Ziem

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Wer in Berlin durch die Straßen geht, wird in Zukunft wieder das Nius-Logo und das Gesicht von dessen Chefredakteur Julian Reichelt auf den Fahrzeugen der BVG sehen. Einem Gerichtsbeschluss des Verwaltungsgerichts Berlin zufolge müssen die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) die Werbekampagne des rechten Onlinemediums Nius weiterhin in Bussen und U-Bahnen zeigen.

Im April 2026 hatte Nius Werbeflächen in Doppeldeckerbussen und U-Bahnen der BVG gebucht, was zu öffentlicher Kritik geführt hatte. Nius ist ein deutsches Medienportal, das 2023 von dem früheren Bild-Chefredakteur Reichelt gegründet wurde. Nius steht wegen verzerrender Berichterstattung und gezielter Diffamierung von politischen Gegnern in der Kritik.

Im Juni erklärte die BVG, die Werbung von Nius mit sofortiger Wirkung einstellen zu wollen. Sie begründete ihre Entscheidung damit, Nius würde die Grenzen der zulässigen Meinungs- und Werbefreiheit überschreiten. Außerdem bezog sie sich auf einen Post von Reichelt auf X, der laut der BVG „offensichtlich rechtswidrig“ sei. Reichelt hatte ein KI-generiertes Bild mit dem Spruch „Wir werden immer beliebter bei sämtlichen beiden Geschlechtern“ veröffentlicht. Das Motiv habe den Eindruck erweckt, es werde auf Werbeflächen der BVG ausgespielt, erklärten die Verkehrsbetriebe.

In einem Eilverfahren wehrte sich Nius daraufhin gegen die Entscheidung der BVG und hatte nun in erster Instanz Erfolg. Nach Auffassung des Gerichts erfülle die Werbung die Voraussetzungen für die Werbeflächennutzung. Die Befürchtung, Dritte könnten aufgrund der Werbekampagne Gewalt gegen Einrichtungen der BVG ausüben und den Betriebsablauf stören, sei keine Begründung dafür, die Werbekampagne einzustellen. Außerdem urteilte das Gericht, dass die BVG die Äußerungen Reichelts nicht länger als offensichtlich rechtswidrig bezeichnen darf. Die BVG ist nun verpflichtet, die Werbekampagne fortzusetzen.

Die BVG hat gegen den Beschluss des Gerichts Beschwerde eingelegt und möchte ihn vom Oberverwaltungsgericht überprüfen lassen, heißt es in der Mitteilung des Unternehmens.

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