Die Landesanstalt für Medien in NRW will im Streit mit dem Podcaster Ben Berndt um ein Interview mit dem thüringischen AfD-Chef Björn Höcke vorerst keine weiteren Maßnahmen ergreifen. Die Behörde teilte mit, ihre Prüfung abgeschlossen zu haben. Anlass war eine nach Ansicht der Medienanstalt falsche Tatsachenbehauptung Höckes, die in dem mehr als vierstündigen Gespräch unkommentiert geblieben war. Höcke hatte in Berndts Podcast-Format „ungeskriptet by Ben“ gesagt, die SA habe keine Losung beziehungsweise kein Motto gehabt. Die Medienanstalt hatte Berndt deshalb im Juni angeschrieben und um eine Stellungnahme gebeten. Sie sah Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht und hielt eine nachträgliche Einordnung der Aussage für geboten.
Berndt lehnte eine Änderung der Podcastfolge jedoch ab und kündigte an, notfalls juristisch gegen weitere Schritte der Behörde vorzugehen. Er wies zudem zurück, dass sein Gesprächsformat journalistischen Sorgfaltspflichten unterliegt. Die nun getroffene Entscheidung wertet Berndt als Rückzug der Medienanstalt: „Jetzt ziehen die sozusagen den Schwanz ein“, sagte er in einem Video, das der Deutschen Presse-Agentur vorab vorlag. Die Begründung der Behörde bezeichnete er als „derartig Quatsch“.
„Und deswegen ziehen wir das bis ganz zum Ende durch“
Für Berndt ist die Auseinandersetzung dennoch nicht beendet. Es gehe ihm dabei nach eigener Darstellung allerdings nicht nur um seinen eigenen Podcast. Als bekannter YouTuber könne er es sich leisten, sich zu wehren, kleinere Anbieter müssten sich dagegen dem Druck einer Medienanstalt eher beugen: „Und deswegen ziehen wir das bis ganz zum Ende durch.“ Zunächst wolle er Akteneinsicht nehmen und prüfen, was bei der Medienanstalt passiert sei. Welche weiteren Schritte er plant, konkretisierte Berndt jedoch nicht.
An der grundsätzlichen Bewertung der Medienanstalt habe sich nichts geändert, sagte dagegen ihr Direktor Tobias Schmid der Deutschen Presse-Agentur. „Die Aussage, die SA habe kein Motto gehabt, ist schlicht falsch und das hätte in einem journalistisch-redaktionellen Angebot eingeordnet werden müssen.“ Entscheidend sei aber, dass Berndt dem Thema nach dem Hinweis der Medienanstalt selbst große öffentliche Aufmerksamkeit gegeben habe. „Damit dürfte so ziemlich jeder und jede mitbekommen haben, dass die Aussage von Herrn Höcke falsch war. Damit ist das Ziel des Gesetzgebers erreicht“, sagte Schmid.
Die gesetzliche Regelung ziele nicht darauf, dass ein Journalist seine Auffassung ändere. Vielmehr solle die Öffentlichkeit vor nachweislich falschen Informationen geschützt werden. Die Medienanstalt verweist darauf, dass Höckes Aussage infolge der Debatte umfassend aufgearbeitet und richtiggestellt worden sei. Den Eindruck, die Medienanstalt sei mit ihrer Entscheidung vor dem Druck der Öffentlichkeit eingeknickt, wies Schmid zurück. „Ein solcher Vorgang ist ja keine Schulhofschlägerei.“ Es gehe allein darum, dass die Öffentlichkeit erkennen könne, dass Höcke die Unwahrheit gesagt habe. „Wie man da hinkommt, ist dem Gesetzgeber und damit auch uns verhältnismäßig egal.“
Die Medienanstalt halte insofern weiterhin an ihrer Einschätzung fest, dass Berndts Podcast ein journalistisch-redaktionelles Angebot ist und damit den entsprechenden Sorgfaltspflichten des Medienstaatsvertrags unterliegt.


