Gesetzentwurf in Belgien:"Ein Angriff auf die Pressefreiheit"

Gesetzentwurf in Belgien: Der belgische Außen- und Verteidigungsminister Didier Reynders hatte dem Kabinett den umstrittenen Gesetzentwurf vorgelegt.

Der belgische Außen- und Verteidigungsminister Didier Reynders hatte dem Kabinett den umstrittenen Gesetzentwurf vorgelegt.

(Foto: AFP)
  • Ein Gesetzentwurf aus Belgien soll Geheimhaltungsbestimmungen an internationale Standards angleichen.
  • Für widerrechtlich veröffentlichte Informationen könnten demnach Geldstrafen von bis zu 5000 Euro anfallen.
  • Journalistenverbände sehen darin eine Bedrohung für investigative Journalisten und Whistleblower.

Von Karoline Meta Beisel

Der Gesetzesentwurf ist noch in einer frühen Phase, aber Journalistenverbände schlagen bereits Alarm: "In seiner jetzigen Form könnte das Gesetz investigativen Journalismus kriminalisieren und das Informationsrecht der belgischen Öffentlichkeit in Gefahr bringen", sagt beispielsweise Pauline Adès-Mével, die für die Organisation Reporter ohne Grenzen Entwicklungen in Europa verfolgt.

Das Gesetz, um das es geht, hat der belgische Außenminister, der Liberale Didier Reynders, bereits Anfang Mai dem Kabinett vorgelegt, bekannt wurde es aber erst in der vergangenen Woche. Das Gesetz soll vor allem die verschiedenen amtlichen Geheimhaltungsstufen an internationale Standards anpassen, wie sie etwa die Vereinten Nationen oder die Nato verwenden. Es enthält in Artikel 22 aber auch einen Passus, nach dem "Personen ohne entsprechenden Sicherheitsstatus" mit Geldbußen zwischen 100 und 5000 Euro belegt werden können, wenn sie geschützte Informationen öffentlich machen.

Bis zu 5000 Euro Strafe drohen, wenn Geheiminformationen veröffentlicht werden

Nicht nur Berufsverbände sorgen sich nun, dass diese Regel auch Journalisten oder Whistleblower treffen könnte. "Das ist eindeutig ein Angriff gegen die Pressefreiheit", sagte die grüne Abgeordnete Cécile Thibaut der belgischen Zeitung Le Soir. Man wolle die Presse mundtot machen und künftige Leaks verhindern. Der belgische Staatsrat, an den sich Bürger wenden können, die sich gegen Verwaltungsentscheidungen wehren wollen, warnt in einer Stellungnahme, eine derart weite Formulierung könne gegen die in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Meinungs- und Informationsfreiheit verstoßen. Der belgische Journalistenverband AGJPB forderte Reynders auf, dem Entwurf einen Absatz hinzuzufügen, der klarstellt, dass kein Bußgeld fällig wird, wenn die Person, die geschützte Informationen veröffentlicht, das mit dem Ziel tut, "das öffentliche Interesse zu schützen".

Nach der Kritik kamen aus dem Außenministerium bereits beschwichtigende Signale: Man werde die Bedenken und Verbesserungsvorschläge bei den nächsten Verhandlungen prüfen, berichtete Le Soir.

Ob und wann das umstrittene Gesetz im Parlament verhandelt wird, ist noch unklar: Nach den Parlamentswahlen Ende Mai ist die Regierungsbildung in Belgien bislang noch keinen Schritt weitergekommen; die Situation ist völlig verfahren. In Brüssel wird schon über Neuwahlen spekuliert.

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