Beckham versus Bauer Verlag:Ein gefährlicher Fall

"Verletzende Berichterstattung": Der Fußballstar David Beckham klagt gegen Bauer und will den deutschen Verlag auch vor ein amerikanisches Gericht bringen.

Hans Leyendecker

Rudolf Augstein war oft ziemlich mutig. Aber vor einem Umstand hatte der Spiegel-Gründer Bammel, ja Angst: Er fürchtete, dass irgendjemand erfolgreich sein Blatt in den USA oder England auf hohen Schadenersatz verklagen könnte. Der angloamerikanische Rechtskreis war ihm nicht geheuer.

David Beckham,Victoria Beckham

Immer wieder im Interesse der Medien: Das Pop-Paar David Beckham und seine Frau Victoria.

(Foto: AP)

Nun droht einem anderen mächtigen Mann des deutschen Verlagswesens Ungemach in den USA, und die Folgen lassen sich derzeit noch nicht absehen. Der Fußballstar David Beckham, 35, hat gegen die Bauer Media Group, Inc. und weitere amerikanische Ableger des Hamburger Zeitschriftenverlegers Heinrich Bauer, 71, eine Klage bei einem Gericht in Los Angeles einreichen lassen. Als Schadenersatz für eine aus Sicht Beckhams verletzende Berichterstattung verlangen seine amerikanischen Anwälte "mindestens 25 Millionen Dollar" von Bauer.

Grund für die Klage, die sich so liest, als wäre sie mit heißer Nadel gestrickt, war eine Titelgeschichte der amerikanischen Ausgabe des Bauer-Blattes InTouch. Die Zeitschrift hatte über eine angebliche Affäre des Fußballers mit einer angeblichen Prostituierten berichtet. Beckham bestreitet die Vorwürfe vehement.

Das juristisch Besondere dieses Falles liegt allerdings nicht in dem amerikanischen Rechtsstreit, sondern darin, dass der Fußballer mit wirklich allen Mitteln gegen einen ähnlichen Bericht in der deutschen Ausgabe von InTouch vorgehen will. Der von Beckham in Deutschland eingeschaltete Medienanwalt Matthias Prinz aus Hamburg erwägt jetzt, Bauer wegen der deutschen Veröffentlichung in Amerika zu verklagen. Das wäre ein Novum, wenngleich grenzüberschreitende Strategien in vielen Anwaltssparten in Mode kommen.

Die Aufgabe für Anwälte ist immer dieselbe: In welchem Land lässt sich das meiste für einen Mandanten herausholen? Zwei Fragen wären mit einer zusätzlichen deutschen Klage in den USA verbunden: Kann eine deutsche Verlegerfamilie persönlich in den USA verklagt werden? Und: Welche Schadenersatzsumme könnte wegen eines deutschen Blattes vor einem US-Gericht fällig werden?

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: