Arne Schönbohm gegen ZDF:Da lief doch was falsch

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Arne Schönbohm in der strittigen Ausgabe des "ZDF Magazin Royale" aus dem Oktober 2022. (Foto: Screenshot / ZDF Magazin Royale)

Bei Jan Böhmermann wurde Arne Schönbohm zum „Cyberclown“ erklärt, kurz darauf versetzte ihn die Bundesinnenministerin. Nun hat er gegen das ZDF geklagt – auf 100 000 Euro Schmerzensgeld.

Von Aurelie von Blazekovic, Selina Bettendorf

Dass ihm Unrecht widerfahren ist, großes Unrecht, liegt für Arne Schönbohm auf der Hand. Die mündliche Verhandlung im Münchner Justizpalast lief am Donnerstag schon eine ganze Weile, als er sich persönlich zu Wort meldete. Ihm sei das alles zu technisch, wie die Anwälte und das Gericht nun über die vielen, vielen strittigen Details in diesem Fall sprächen. Es gehe hier um ihn als Mensch und als Vater. Nachbarn hätten die Straßenseite gewechselt, seine Familie habe gelitten, er selbst gesundheitliche Konsequenzen tragen müssen. Das alles nach und wegen der Ausgabe des ZDF Magazin Royale, die mittlerweile fast zwei Jahre alt ist und wegen der er gegen das ZDF klagt.

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