Man kann von der Rundfunkkommission der Länder durchaus lernen, wie Dickfelligkeit geht. Erst beriefen die für die Rundfunkgesetze zuständigen Regierungschefs acht Experten in einen Zukunftsrat, der jene systemsprengenden Vorschläge für eine Reform von ARD, ZDF und Deutschlandradio liefern sollte, zu denen sie selbst nicht fähig war. Nachdem diese Gruppe tatsächlich Grundsätzliches geliefert hatte, legten die Länder dennoch einen Reformstaatsvertrag vor, in dem diese Empfehlungen eher in Spurenelementen enthalten sind. Zu diesem Gesetzesentwurf erbat die Rundfunkkommission nun eine Stellungnahme vom Zukunftsrat. Dabei müsste man eigentlich nur zwei Texte nebeneinanderlegen: den Bericht des Zukunftsrats und den Entwurf des neuen Gesetzes. Allerdings wäre das recht ernüchternd.
Öffentlich-rechtliche Reformen:Die Reformen reichen nicht
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Beim Zukunftsrat bestellten die Länder ein Gutachten, wie ARD und ZDF reformiert werden können. Jetzt äußert sich der Rat dazu, was die Länder daraus gemacht haben: zu wenig.
Von Claudia Tieschky
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