Reform der Öffentlich-Rechtlichen:Was wegfallen soll

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Die ARD, das sind bislang auch viele Radiosender, von denen in Zukunft einige wegfallen dürften. (Foto: Britta Pedersen/dpa)

ARD, ZDF und Deutschlandradio müssen sparen – wenn es nach dem Reformentwurf der Länder geht: 20 Hörfunkwellen und vier bis fünf Spartensender sollen gestrichen werden.

Von Aurelie von Blazekovic

Weniger machen und das besser, so der Wunsch an die öffentlich-rechtlichen Sender, wie ihn nicht nur – aber im Konkreten nun sehr dringlich – auch die Chefs der Staats- und Senatskanzleien formulieren. Nach ihrer Sitzung zur Reform von ARD, ZDF und Deutschlandradio nehmen die Spar- und Erneuerungsvorhaben für die Öffentlich-Rechtlichen Gestalt an. Entscheiden müssen darüber zwar die Ministerpräsidenten, doch der jetzt finalisierte Entwurf des Reformstaatsvertrags sehe quantitativ „deutliche“ Einschnitte vor, so Heike Raab, die als Staatssekretärin für Rheinland-Pfalz Vorsitzende der Rundfunkländerkommission ist.

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