Öffentlich-rechtlicher RundfunkWar das Nein zum Rundfunkbeitrag grundgesetzwidrig?

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Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss „staatsfern“ ausgestaltet sein, so lautet das Mantra des Bundesverfassungsgerichts
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss „staatsfern“ ausgestaltet sein, so lautet das Mantra des Bundesverfassungsgerichts Soeren Stache/dpa

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt die Klagen von ARD und ZDF  – obwohl die Beitragserhöhung inzwischen verschoben wurde. Über einen juristisch paradoxen Vorgang.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

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Das Bundesverfassungsgericht wird im Herbst 75 Jahre alt, und wer aus diesem Anlass nach den ganz langen Linien in der Rechtsprechung sucht, der wird zuerst auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk stoßen. 1961 verkündete das Gericht sein Urteil zum sogenannten Adenauer-Fernsehen, das nicht nur dem damaligen Kanzler eine herbe Niederlage bereitete, sondern eine regelrechte Kaskade an Verfahren in Gang setzte. Alle fünf bis zehn Jahre sitzt Karlsruhe seither über Strukturen oder Gebühren des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu Gericht, und meist gewinnen die Sender. Am 23. Juni ist es wieder so weit. Im 65. Jahr nach der Karlsruher Ur-Entscheidung zum verhinderten Kanzler-TV verhandelt der Erste Senat über Verfassungsbeschwerden von ARD und ZDF gegen eine unterbliebene Beitragserhöhung.

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