Die eine Antwort wäre: Medien haben sich durch die Digitalisierung verändert. Sie sind kein linearer, kein fester Zustand mehr, sie sind permanenter Wandel und nicht mehr wie früher in einem Gesetz über Jahrzehnte zu greifen. In sofern ist es kein Widerspruch, dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk heute etwas vorzuschreiben, das schon morgen überholt wurde.
ARD, Phoenix, Deutsche Welle und der Bayerische Rundfunk. Gleich mit vier verschiedenen Berichterstattern sind die öffentlich-rechtlichen Sender auf diesem Termin präsent.
(Foto: dpa/dpaweb)Die andere Antwort ist, dass sich Medienpolitiker wie Beck durch ihre Rolle in eine per se widersprüchliche Position bringen. So hütet Beck den verfassungsrechtlichen Status des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als Ministerpräsident und gestaltet die Entwicklung von ARD und ZDF mit. Gleichzeitig kontrolliert er den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in herausgestellter Position und damit in Nähe zum Programm-Management, dessen Wünsche und Absichten er gut kennt: Beck ist Vorsitzender des ZDF-Verwaltungsrates, der die Kraft hat, auch Chefredakteure zu verhindern - wie 2009 Nikolaus Brender. Brender ist allerdings damals von der konservativen Mehrheit des ZDF-Veraltungsrates abgelehnt worden.
Der Fall ließ exemplarisch erkennen, wie wenig Politiker sich an die ihnen gebotene Staatsferne halten, die den Rundfunk schützen soll. Beck hat sich deshalb selbst beklagt. Er brachte eine Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht ein, das zu klären hat, ob der politische Einfluss, den die Politik gegenwärtig in den Gremien der Anstalten (Rundfunkrat, Verwaltungsrat) ausübt, verfassungswidrig ist.
Unabhängig vom Ausgang der Normenkontrollklage braucht es ein anderes medienpolitisches Verständnis. Man bewahrt den öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Zeitalter rasanter Technologieschübe nicht dadurch, dass man ihm ein Höchstmaß an Freiheiten in Form staatsvertraglicher Festlegungen zubilligt.
Dass ARD und ZDF im Internet vertreten sein müssen, ist unstrittig. Die Großzügigkeit, mit der sie dort wirken können, behindert die privaten Wettbewerber und behindert die Anstalten selbst: Mehr als 20 TV- und mehr als 50 Radio-Sender lassen sich bei sinkenden Budgets, zusätzlichen Kosten für Digitalisierungsprozesse, also den Vertrieb der Programme über Mediatheken, Apps und Online-Portale, dauerhaft nicht mehr unterhalten - und vor dem Gebührenzahler rechtfertigen.
Es ist deshalb auch nicht sehr gewagt von Kurt Beck, den Rückbau der Angebote des öffentlich-rechtlichen Fernsehens zu fordern, sondern einfach nur notwendig. Was bleibt, ist viel und vielfältig genug. Die Intendanten wissen mehrheitlich, dass sie in den kommenden Jahren vor allem die Konsolidierung beschäftigen wird. Und sie haben das Legitimationsproblem zu lösen, das ARD und ZDF in der Gesellschaft bekommen haben.
Der trimediale Zuschauerhörersurfer fühlt sich grundversorgt durch das pausenlos wachsende freie oder kostenpflichtige Medienangebot digitaler Geschäftsmodelle. Für seine Gebühren verlangt er ein gutes, sicher auch populäres Programm. Das bedeutet, dass in Programm investiert werden muss. ARD und ZDF haben keine andere Chance, als sich zu konzentrieren. Das betrifft die inhaltliche Ausrichtung wie auch die strukturelle Umfänglichkeit. Über Veränderung und Qualität wurde wirklich genug geredet.