Jeden vierten seiner Radiosender muss die ARD bis Ende des kommenden Jahres streichen. So sieht es der Reformstaatsvertrag vor, der nach der erfolgten Zustimmung aller Bundesländer am 1. Dezember in Kraft getreten ist. Das klingt jedoch drastischer, als es die bloßen Zahlen womöglich vermuten lassen. In Summe sind den neun Landesrundfunkanstalten von Anfang 2027 an zwar nur noch 53 terrestrisch verbreitete Hörfunkwellen erlaubt – terrestrisch verbreitet heißt: über UKW beziehungsweise DAB+ ausgestrahlt. Derzeit sind das noch 70 Programme.
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Die ARD muss die Zahl ihrer Radiosender deutlich reduzieren. Die finanzielle Ersparnis ist gering. Doch was verschwindet - und geht dabei wirklich Vielfalt verloren?
Von Stefan Fischer
