Soziale Netzwerke:Löschverbot

Hassrede oder Asylkritik? Das Bamberger Landgericht hat Facebook untersagt,einen Beitrag zu löschen, der von der Seite genommen worden war.

Von Karoline Meta Beisel

Das Landgericht Bamberg hat Facebook untersagt, einen Beitrag zu löschen, den das soziale Netzwerk zuvor wegen eines angenommenen Verstoßes gegen die Gemeinschaftsstandards von der Seite genommen hatte. In der nun veröffentlichten Begründung einer Entscheidung aus der vergangenen Woche erklärt das Gericht, dass dem Netzwerk wegen seiner "Quasi-Monopolstellung" eine besondere Rolle bei der Gewährleistung der Meinungsfreiheit zukomme. Die Gemeinschaftsstandards seien eng zugunsten der Meinungsfreiheit auszulegen.

In dem umstrittenen Beitrag hatte ein Nutzer dazu aufgerufen, eine asylkritische Petition auf der Petitionsseite des Deutschen Bundestages zu unterzeichnen. Facebook hatte darin eine Form von Hassrede gesehen, die nach den Gemeinschaftsstandards des Netzwerks zu löschen sei; der Nutzer wandte sich daraufhin an das Gericht. Es ist nicht das erste Mal, dass ein Gericht dem sozialen Netzwerk untersagt, einen Beitrag zu löschen. Im April etwa verbot das Landgericht Berlin dem Konzern, einen medienkritischen Beitrag eines Nutzers von der Seite zu nehmen.

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