Konflikt um Nutzerdaten:Online-Redakteur berichtet von Beugehaft

Er beruft sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht, nun soll er ins Gefängnis. Weil ein Redakteur eines Bewertungsportals für Kliniken die Daten eines Nutzers nicht herausgeben will, habe das Duisburger Amtsgericht eine fünftägige Haft gegen den Mann verhängt, berichtet sein Arbeitgeber.

Nutzerdaten oder Beugehaft? So laute die Wahl, die ein Online-Redakteur des Bewertungsportals Klinikbewertungen.de habe. Das berichtet Klinikbewertungen.de auf seiner Homepage. Das Amtsgericht Duisburg habe mit Beschluss vom 1. Februar 2013 gegen den Journalisten eine fünftägige Haftstrafe verhängt, um die Herausgabe von Nutzerdaten zu erzwingen.

Hintergrund sei die Strafanzeige einer Therapeutin der Rehaklinik Bad Hamm wegen übler Nachrede durch eine anonyme Bewertung auf dem Bewertungsportal. Der beanstandete Beitrag wurde dem Portal zufolge zwar bereits 2011 gelöscht, der zuständige Online-Redakteur verweigere gegenüber Staatsanwaltschaft und Polizei aber die Preisgabe der Nutzerdaten.

Die Folge: Der Redakteur sei vom Amtsgericht Duisburg zur Vernehmung geladen worden. Da er sich auch dort auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufen habe, sei vom Gericht am 2. Juli 2012 zunächst ein Ordnungsgeld, ersatzweise Ordnungshaft, gegen den Journalisten festgesetzt worden. Das Amtsgericht Duisburg war bis zum Mittag nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

Zuhause von der Polizei abgeholt

Am Morgen des 1. Februar sei der Journalist von zwei Polizisten zu Hause abgeholt worden. Bei der folgenden Vernehmung habe sich der Redakteur erneut auf sein Recht berufen, das Zeugnis zu verweigern und auf die anstehende Entscheidung des Verfassungsgerichts verwiesen. Gegen das im Juli 2012 verhängte Ordnungsgeld in Höhe von 50 Euro nämlich sei Beschwerde und schließlich Verfassungsbeschwerde eingelegt worden, über die das Bundesverfassungsgericht noch nicht entschieden habe.

Der zuständige Richter habe dennoch Beugehaft verhängt. Wie es im Bericht von Klinikbewertungen.de weiter heißt, habe der Richter seine Entscheidung damit begründet, dass die Staatsanwaltschaft in dem Fall massiv auf die Zeugenaussage dränge. Detlef Nowotsch, Sprecher der Dusiburger Staatsanwaltschaft, erklärte auf Anfrage von SZ.de, er wisse nichts von dem Fall.

In der Mitteilung auf der Internetseite des Bewertungsportals heißt es: "Wenn Nutzer keine Erfahrungsberichte mehr abgeben, weil sie Verfolgung fürchten müssen, ist die Funktion eines Presseorgans hinfällig. Richter dürfen nicht dazu genutzt werden, die Presse durch Haftstrafen mundtot zu machen."

Das Unternehmen habe gegen die verhängte Beugehaft Beschwerde eingelegt und außerdem den Richter bei der Generalstaatsanwaltschaft wegen Rechtsbeugung angezeigt. Deshalb habe der betroffene Journalist die Nutzerdaten bis dato nicht herausgegeben.

Ähnlicher Fall in Augsburg

Erst Ende Januar hatte der Konflikt um Nutzerdaten der Online-Ausgabe der Augsburger Allgemeinen für Aufsehen gesorgt Dort hatten Ermittler persönliche Daten der Foren-Nutzer beschlagnahmt. Die Polizei hatte zuvor einen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss des Amtsgerichts Augsburg erwirkt - der dann jedoch nicht durchgeführt wurde, weil die Redaktion die Daten vorher herausgab.

Konkret ging es um den Klarnamen und die Daten eines Foren-Nutzers von augsburger-allgemeine.de. Der Augsburger Ordnungsreferent Volker Ullrich (CSU) hatte manche seiner Äußerungen in einer Debatte um das Vorgehen gegen Straßenprostitution als "ehrverletzend" empfunden und über seinen Anwalt Unterlassungsansprüche geltend machen wollen.

Die Redaktion von ausburger-allgemeine.de hatte die Herausgabe der Daten zunächst verweigert. Vertreter der beiden großen Journalistenverbände djv und dju hatten die Anordnung einer Durchsuchungsaktion einhellig als überzogen und unverhältnismäßig kritisiert.

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