Fußballübertragungen:Das Kartellamt ermittelt

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Ohne Dazn und Sky ging gar nichts, und Live-Übertragungen gab es also nur gegen Bares: So lief die Champions-League-Saison der vergangenen Wochen aus Sicht der Fernsehzuschauer. Jetzt aber soll die Vergabe der Rechte noch einmal überprüft werden.

Von Caspar Busse

Viele Zuschauer waren in den vergangenen Wochen dann doch erstaunt, als sie sich von den Fernseher setzten, um die Spiele der Fußball-Champions-League zu sehen. Denn von dieser Saison an sind diese nur noch gegen Bezahlung erhältlich. Das ZDF, das bislang ausgewählte Partien im frei empfangbaren Fernsehen zeigte, hatte die Rechte verloren. Nun teilen sich die beiden Pay-Angebote Sky und Dazn die Übertragung der Champions-League, die einzelnen Partien sind nach einem komplizierten Schlüssel vergeben worden. So zeigt der Bezahlsender Sky an jedem Spieltag eine Begegnung und die Konferenz, alle übrigen Spiele sind auf der Streaming-Plattform Dazn zu sehen.

Ob das auch so bleiben wird, ist noch nicht endgültig ausgemacht, denn nun prüft das Bundeskartellamt, ob bei der Vergabe der Fernsehrechte alles mit rechten Dingen zugegangen ist. "Wir untersuchen, wann und in welcher Form die Kooperation der beiden Unternehmen beschlossen wurde und ob die Zusammenarbeit den Wettbewerb im Interesse der Verbraucher gefördert oder beschränkt hat", sagt Andreas Mundt, der Präsident des Kartellamts. Nun werden zunächst alle Marktteilnehmer befragt, die Ermittlungen können länger dauern. Am Ende könnte aber eine Untersagung oder gar eine Neuausschreibung der Rechte durch den Fußballverband Uefa stehen.

Sky hatte die Champions-League-Rechte von der Uefa erworben und dann teilweise an Dazn weiter gegeben, alleine hätte der Bezahlsender den Preis möglicherweise nicht tragen können. Die Frage ist nun, ob dieses Vorgehen zwischen Sky und Dazn schon vorab vereinbart war. Dann nämlich hätte der Wettbewerb leiden könne, wenn sich zwei mächtige Bieter gegen andere Konkurrenten zusammentun. Sky teilte mit, man kooperiere mit der Behörde "vollumfänglich".

© SZ vom 17.10.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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