Bayerischer Verfassungsgerichtshof:Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß

Zweiter Gerichtsentscheid in der laufenden Woche, zweite Niederlage für Gegner des Rundfunkbeitrages. Nach den Verfassungsrichtern in Koblenz hält auch der Bayerische VerfGH die Abgabe in ihrer aktuellen Form für rechtmäßig.

Nach den Kollegen in Rheinland-Pfalz hat nun auch der Bayerische Verfassungsgerichtshof in München den Rundfunkbeitrag für verfassungsgemäß erklärt. Die Richter in München wiesen damit die Popularklagen eines Ingolstädter Anwalts und der Drogeriemarktkette Rossmann ab, beide Kläger halten den Beitrag in der seit 2013 geltenden Form für ungerecht.

Die Abgabe verletze keine Grundrechte und sei auch keine Steuer, begründete das Gericht den Entscheid. Die Klagen seien daher unbegründet.

Bei der Entscheidung ging es vor allem um die Frage, ob das Finanzierungsmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gegen Grundrechte wie die Handlungsfreiheit oder den Gleichheitsgrundsatz verstößt. Am vergangenen Dienstag hatte bereits der rheinland-pfälzische VGH eine ähnlich gelagerte Klage abgewiesen und die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags bestätigt.

Seit 2013 bemisst sich die Beitragshöhe für Unternehmen unter anderem danach, wie viele Beschäftigte, Betriebsstätten und Firmenfahrzeuge sie haben. Rossmann muss für seine bundesweit etwa 1750 Filialen etwa 280.000 Euro zahlen. Würden alle Beschäftigten an einem Standort arbeiten, wären nach Darstellung des Firmenanwalts nur circa 39.000 Euro fällig. Zudem gebe es in den Drogeriemärkten weder Fernseher und Radios noch internetfähige Computer. In der mündlichen Verhandlung vor gut einem Monat wurde der Beitrag zudem als verdeckte Steuer kritisiert.

Die Verfassungsrichter in Koblenz waren ähnlichen Argumenten eines Straßenbauunternehmers aber nicht gefolgt und wiesen dessen Verfassungsbeschwerde ab. Der Unternehmer wollte sich damit gegen die Beiträge für seinen großen Fuhrpark zur Wehr setzen.

© SZ.de/dpa/mkoh - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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