Das 18-seitige Dossier sollte ein Augenöffner werden, eine aufklärerische Schrift über das „unternehmerische Engagement für die extreme Rechte in Ostsachsen“. Zusammengetragen hatte es ein Recherchekollektiv namens „15 Grad“, getragen immerhin vom „Verband der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten“ sowie vom Else-Frenkel-Brunswik-Institut für Demokratieforschung der Universität Leipzig. Viele Namen, großer Anspruch – aber am Ende trug das Papier den Verantwortlichen einen Rechtsstreit ein, in dem sie nun vor dem Bundesgerichtshof (BGH) unterlegen sind.
Verband der Verfolgten des NaziregimesHalbe Wahrheit
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Der Bundesgerichtshof beanstandet einen Bericht über angebliches rechtsextremes Unternehmertum, weil er nur einseitige Informationen enthielt.
Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe
