Verband der Verfolgten des NaziregimesHalbe Wahrheit

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„Ein nach der negativen Seite entstelltes Bild“ erkannte der Bundesgerichtshof  in seinem Urteil gegen ein Pressedossier des Recherchekollektivs „15 Grad“ in Sachsen.
„Ein nach der negativen Seite entstelltes Bild“ erkannte der Bundesgerichtshof  in seinem Urteil gegen ein Pressedossier des Recherchekollektivs „15 Grad“ in Sachsen. Uli Deck/dpa

Der Bundesgerichtshof beanstandet einen Bericht über angebliches rechtsextremes Unternehmertum, weil er nur einseitige Informationen enthielt.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

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Das 18-seitige Dossier sollte ein Augenöffner werden, eine aufklärerische Schrift über das „unternehmerische Engagement für die extreme Rechte in Ostsachsen“. Zusammengetragen hatte es ein Recherchekollektiv namens „15 Grad“, getragen immerhin vom „Verband der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten“ sowie vom Else-Frenkel-Brunswik-Institut für Demokratieforschung der Universität Leipzig. Viele Namen, großer Anspruch – aber am Ende trug das Papier den Verantwortlichen einen Rechtsstreit ein, in dem sie nun vor dem Bundesgerichtshof (BGH) unterlegen sind.

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