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Verteidigungsminister Franz Josef Jung will den Abschuss bei einer Bedrohung für die Bevölkerung zulassen, ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts steht jedoch dagegen. Für einen Abschussbefehl müsste zuerst das Grundgesetz geändert werden dafür gibt es aber momentan keine parlamentarische Mehrheit.Foto: dpa
