Leben und GesellschaftEwige Unruhe

Aus Heft 30/20

Lesezeit: 15 Min.

Die Asche eines toten Menschen hat vor dem Gesetz den gleichen Stellenwert wie ein Leichnam. Dieser Umstand führt in der Praxis zu vielen Widersprüchen.
Die Asche eines toten Menschen hat vor dem Gesetz den gleichen Stellenwert wie ein Leichnam. Dieser Umstand führt in der Praxis zu vielen Widersprüchen. Foto: Erli Grünzweil

Was mit den sterblichen Überresten eines Menschen nach dem Tod geschehen muss, ist in Deutschland streng geregelt. Weil zum Beispiel die Urne mit der Asche nicht zu Hause aufbewahrt werden darf, beschließen manche Angehörige, die Gesetze zu brechen.

Von: Roland Schulz

Das Gefühl nach dem Tod war gleich, in beiden Fällen. Die Frau, die gerade den noch warmen Leib ihres toten Mannes geküsst hatte, empfand im Chaos ihrer Tränen eine eigenartige Klarheit.
»Für mich war nur eines sicher«, sagt sie. »Dass Bernd nicht unter die Erde soll. Diese kalte Erde.«
Die Mutter und der Vater, deren gerade geborenes Kind gestorben war, spürten eine Gewissheit.
»Ich sah den Friedhof vor mir«, sagt der Vater. »Ein Grab kaufen müssen. Für 25 Jahre.«
»Ein Bauchgefühl war das«, sagt die Mutter. »So nicht. So nicht.«
Dieses Gefühl damals änderte das Leben aller drei Angehörigen, der Mutter, des Vaters, der Frau. Sie lernten schnell: Wenn sie ihrem Gefühl folgen wollten, mussten sie die Gesetze brechen.

Zur Startseite

Mehr zum Thema

SZ Stellenmarkt
:Entdecken Sie attraktive Jobs

In anspruchsvollen Berufsfeldern im Stellenmarkt der SZ.

  • Medizin, Gesundheit & Soziales
  • Tech. Entwicklung & Konstruktion
  • Consulting & Beratung
  • Marketing, PR & Werbung
  • Fahrzeugbau & Zulieferer
  • IT/TK Softwareentwicklung
  • Tech. Management & Projektplanung
  • Vertrieb, Verkauf & Handel
  • Forschung & Entwicklung
Jetzt entdecken

Exklusive Gutscheine für SZ-Abonnenten: