»Wir haben Freunde, die buchen zum wiederholten Mal den Abflug für die Fernreise mit der Familie am vorletzten Schultag vor den Ferien. Für die Schule lassen sie sich ein ärztliches Attest schreiben. Am Flughafen wurden sie nie aufgehalten, obwohl in den Medien immer wieder auf Bußgelder im vierstelligen Bereich hingewiesen wird. Mich ärgert so ein Verhalten maßlos. Wo kämen wir hin, wenn das alle machen würden? Dennoch habe ich es nie gewagt, den Freunden meine Missbilligung mitzuteilen. Wieso lässt der Staat das zu? Wieso werden an Werktagen nicht alle Schüler am Flughafen kontrolliert? Wieso lässt die Schule das zu? Geschwister, die beide einmal im Jahr am letzten Schultag vor den Oster- oder Pfingstferien krank sind, zum dritten Mal in Folge?« Anonym, per Mail
Sie haben recht: Kinder unterliegen der Schulpflicht. Es ist gesetzlich verboten, sie einfach so aus der Schule zu nehmen. Wer ein Attest fälscht, macht sich strafbar. Warum Staat oder Schule das zulassen, kann ich Ihnen allerdings leider nicht beantworten. Vielleicht können die das nicht kontrollieren, oder sie finden es jetzt auch nicht so schlimm, wenn es nur ein paar wenige Schüler betrifft? Zumal man ja auch argumentieren kann, dass es letztlich der Allgemeinheit zugutekommt, wenn das am ersten Ferientag losbrechende Verkehrschaos wenigstens um ein paar Familien erleichtert ist. Das dürfte doch eigentlich in Ihrem Sinne sein.
Aber so spielerisch sehen Sie das nicht. Das Thema scheint Sie wirklich sehr aufzuregen. Sie ärgern sich »maßlos«, schreiben Sie selbst. Es könnte interessant sein, sich einmal Gedanken darüber zu machen, warum. Oft macht einen bei anderen ja am wütendsten, was man sich selbst versagt. Vielleicht hätten Sie Ihre Kinder auch schon mal gern einen Tag früher aus der Schule genommen, haben das aber nicht getan, weil Sie jemand sind, der sich an Regeln hält.
Das ist an sich sehr schön. Aber vielleicht wäre es, was Ihr Wohlbefinden angeht, ganz hilfreich, wenn Sie hier und da, wenn es halt passt, auch nicht immer ganz so streng wären. Im Französischen nennt man es italienisches Fahren, wenn jemand im Straßenverkehr gekonnt improvisiert, conduite à l’italienne. Gemeint ist, dass jemand vielleicht eine Spur mehr nach Gefühl fährt als nach der Straßenverkehrsordnung, dabei natürlich niemanden gefährdet, und das Ganze auch noch so unauffällig und elegant, dass es sowieso niemand bemerkt. Ich möchte Sie hiermit nicht dazu auffordern, Straftaten zu begehen. Aber vielleicht schon ein klitzekleines bisschen italienischer durch Ihr Leben zu fahren.

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