Gute FrageDie Hinterlassenschaften der Hunde

Aus Heft 35/21

Lesezeit: 1 Min.

Illustration: Serge Bloch

Unser Leser stört sich daran, dass Tiere auf dem Friedhof ihr Geschäft verrichten. Mit 84 Jahren hat er aber keine Kraft mehr, sich gegen die Hundebesitzer und ihre Attacken zu wehren. Was kann er tun?

Von Johanna Adorján

I

»Ich wohne in einer kleinen Gemeinde ganz in der Nähe eines Friedhofs. Oft sehe ich dort Hundehalter mit ihren Tieren spazieren gehen und sie ihre Hinterlassenschaft ablegen lassen. Ich sprach einen Mann darauf an: ›Was geht Sie das an, ich zahle Kirchensteuer.‹ Mit meinen 84 Jahren habe ich nicht mehr die Kraft, solche Attacken zu ertragen. Aber meine Frau liegt dort, ich halte stumme Zwiesprache mit ihr. Was sage ich ihr?« Claus F., Rhauderfehn

Ich habe Ihre Frage an Eric Wrede weitergereicht. Er ist Bestatter in Berlin und Hundebesitzer, also sozusagen ein doppelter Experte für Ihr Anliegen, da er sehr oft selbst mit seinem Hund, einem reizenden Podenco namens Paul, auf Friedhöfen unterwegs ist. Grundsätzlich ist er der Auffassung, dass Friedhöfe belebte Orte sein sollten. Nichts sei trauriger als ein Friedhof, den niemand besucht, auf dem sich nichts regt. Aber bei allem, was auf einem Friedhof passiert, ob da nun Kinder mitgenommen werden, Hunde, ob jemand dort joggt oder liest oder sich sonnt, sei das Allerwichtigste, dass man mit seinem Tun niemand anderen stört. Es ist ein besonderer Ort, an dem man besonders respektvoll miteinander umgehen muss. Und es ist nicht respektvoll, wenn jemand seinen Hund auf den Friedhof ­machen lässt. Vor manchen Friedhöfen sind eigens Spender für Hundekottüten angebracht, sodass die Besitzer im Fall der Fälle wenigstens gerüstet sind. Oft sind Hunde auf einem Friedhof grundsätzlich verboten, oder sie müssen an der Leine ­geführt werden. Auf keinen Fall berechtigt das Zahlen der Kirchensteuer dazu, mit einem Friedhof unachtsam umzugehen.

Eric Wrede selbst achtet immer darauf, dass sein Paul schon vor dem Betreten eines Friedhofs sein Geschäft verrichtet hat. Er lässt ausrichten, dass er Sie sehr gut verstehen kann, und rät Ihnen, sich in dieser Angelegenheit an die zuständige Friedhofsverwaltung zu wenden. Es sei nicht Ihre Aufgabe als Besucher, als Angehöriger, dafür zu sorgen, dass auf dem Friedhof Ordnung herrscht. Das ist die Aufgabe der Verwaltung, die in kleineren Gemeinden meistens der angeschlossenen Kirche obliegt. Was Sie also Ihrer Frau sagen könnten: Sie soll sich nicht sorgen, Sie haben die Sache im Griff. Ganz herzliche Grüße aus Berlin.

Illustration: Grafilu

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