Die GewissensfragePlatz da

Aus Heft 15/15

Lesezeit: 1 Min.

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Im überfüllten Zug sitzen ältere Herrschaften auf den Plätzen, die man selbst reserviert hat. Wenn man sie schon dort sitzen lässt - darf man von ihnen dann wenigstens die Reservierungskosten zurückverlangen?

Von: Dr. Dr. Rainer Erlinger

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»Neulich fuhren wir mit dem ICE und hatten zwei Plätze reserviert. Der Zug war durch andere Verspätungen extrem voll. Auf unseren Plätzen saß ein älteres Paar ohne Reservierung. Natürlich haben wir ihnen unsere Plätze überlassen. Aber wäre es unverschämt gewesen, sie aufzufordern, uns die Reservierungskosten (immerhin neun Euro) zu erstatten?« Marc G., Stuttgart

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Es freut mich zu lesen, dass Sie dem älteren Paar »natürlich« Ihre Plätze überlassen haben. Nicht nur weil das vollkommen richtig ist, sondern weil ich noch vor einigen Jahren hier die Frage beantwortet habe, ob dieses Verhalten denn moralisch geboten sei. Sollte ich mit dieser Kolumne auf die Dauer tatsächlich etwas bewirken?

Doch zurück zu Ihrem eigentlichen Anliegen: Ich muss gestehen, dass ich im ersten Moment fast die Augen verdreht und den Kopf geschüttelt habe ob der Idee, sich in so einem Fall seine Reservierung bezahlen zu lassen - solange sie noch etwas kostet. Aber mit längerem Nachdenken gelangte ich immer mehr zu der Überzeugung: Eigentlich wäre es vollkommen korrekt. Von vier an der Sache beteiligten Personen haben zwei für die Sitzplätze bezahlt, und die beiden anderen haben sie eingenommen. Das ist ein unbefriedigendes Ergebnis, für das sich zumindest in finanzieller Hinsicht eine einfache Lösung anbietet: Wenn der Zahlende schon nicht zum Sitzen kommt, sollte wenigstens der Sitzende zum Zahlen kommen.

Hätte mich das ältere Paar gefragt, würde ich deshalb empfehlen, sie sollten Ihnen die Reservierung erstatten. Und Sie darüber hinaus vielleicht zu einem Kaffee einzuladen. Das können Sie dann ablehnen oder annehmen. Was aber daraus entsteht, ist eine Verbundenheit und die Erfahrung, dass gutes Verhalten zu einem guten Gefühl führt. Das moralisch Richtige wird emotional positiv eingebettet und gelangt damit dorthin, wo es hingehört.

Das jedoch vermisse ich leider, wenn Sie das Geld für Ihre Reservierung fordern. Das richtige Verhalten, das hier, obwohl es geboten ist, eine gewisse Großzügigkeit beinhaltet, bekommt plötzlich einen kleinlichen Anstrich. Das ist schade, und deshalb würde ich Ihnen raten, die Reservierungskosten nicht einzufordern. Auch wenn Sie im Grunde das Recht dazu hätten.

Hinweis:
Die 2008 beantwortete Frage, ob man einen reservierten Platz Älteren überlassen sollte, kann man hier nachlesen. 

Illustration: Serge Bloch

Illustration: Grafilu

Haben Sie auch eine Gewissensfrage? Dann schreiben Sie an Dr. Dr. Rainer Erlinger: gewissensfrage@sz-magazin.de

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