Weltnormentag 2010:Wie krumm müssen Gurken sein?

Wie muss eine Gurke geformt sein, darf Honig Strom leiten, wie muss Pizza riechen - und brauchen Schweine Spielzeug? Die skurrilsten Richtlinien zum Weltnormentag.

Kathrin Hollmer

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Gurken dürfen wieder krumm sein

Quelle: dpa

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Wie krumm müssen Gurken sein, darf Honig Strom leiten, wie muss Pizza riechen und brauchen Schweine Spielzeug? Die skurrilsten Richtlinien zum Weltnormentag.

Am 14. Oktober ist Weltnormentag. Die Internationalen Normungsorganisationen machen jedes Jahr an diesem Tag auf Aufgaben, Leistungen und Erfolge der Normung aufmerksam. Ein guter Anlass, um einige der Vorgaben genauer zu untersuchen.

Wussten Sie, dass ...

... die Gurke so krumm sein darf, wie sie will? Die Gurkenkrümmungs-Norm von 1988 galt lange als populäres Beispiel für die Regulierungswut der EU. Bis Juli 2009 war auf einer Gurke mit zehn Zentimetern Länge eine Krümmung von maximal zehn Millimeter erlaubt. Der Grund: Einheitlich, also gerade geformtes Gemüse und Obst lassen sich in genormten Kisten stapeln und transportieren, deswegen auch der Wunsch der Industrie nach dieser Norm. Was nicht den Vorgaben entsprach, wurde bis zur neuen Regelung meist aussortiert und weggeworfen. Heute ist das anders: Neben Gurken werden seit Juli 2009 auch Karotten, Zucchini, Zwiebeln, Wassermelonen und 21 weitere Früchte nicht mehr wegen Größen- oder Formfehlern ausrangiert.

Obstimporte werden teurer

Quelle: ddp

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Wussten Sie, dass ...

... bestimmtes Obst noch strikten Regeln unterworfen ist? Zehn Früchte, darunter Äpfel, Zitrusfrüchte, Salate, Erdbeeren, Paprika und Tomaten, unterstehen strengen Richtlinien. Äpfel zum Beispiel dürfen laut der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung nur verkauft werden, wenn sie die Vorgaben von sechs Zentimetern Durchmesser und 90 Gramm Mindestgewicht erfüllen. Erdbeeren, außer Walderdbeeren, müssen einen Querdurchmesser von mindestens 18 Millimeter haben. Übrigens, wie krumm Bananen sein dürfen, ist nicht erfasst, dafür ihre vorgeschriebenen Maße: mindestens 14 Zentimeter lang und 27 Millimeter dick. Messen Sie beim nächsten Einkauf mal nach!

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Quelle: AFP

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Wussten Sie, dass ...

... die EU in ihren Amtsblättern auch Pizza-Rezepte zum Besten gibt? Die EU hat vermerkt, dass die Pizza Napoletana, die als Marinara oder Margherita bekannt ist, "beim Anfassen und im Biss weich" sein muss. Außerdem muss sie nach beendetem Garprozess einen charakteristisch aromatischen Duft verströmen, ihr Inneres braucht einen Belag, auf dem "das Rot der perfekt mit dem Öl vermischten Tomate und, je nach verwendeten Zutaten, das Grün des Oregano und das Weiß des Knoblauchs ins Auge fallen". Hintergrund ist die Möglichkeit, auf europäischer Ebene "garantiert traditionelle Spezialitäten" eintragen zu lassen, die traditionell zusammengesetzt oder hergestellt werden. Zu dieser Kategorie gehören beispielsweise Mozzarella und Serrano-Schinken.

Honig

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Wussten Sie, dass ...

 ... Honig nicht einfach so Strom leiten darf? Nicht nur der Pollen-, Zucker- und Wassergehalt im Honig ist klar durch Normen geregelt. Auch die elektrische Leitfähigkeit muss laut EU stimmen. Der Wert für den elektrischen Widerstand von Honig muss bei 0,8 Mikrosiemens pro Zentimeter liegen. Die unterschiedliche Leitfähigkeit lässt die geographische und botanische Herkunft erkennen und dient so der Charakterisierung von Sortenhonigen. Honigtau-Honig hat zum Beispiel eine höhere elektrische Leitfähigkeit als Nektarhonig.

Jahres-Pk der Großbäcker

Quelle: dpa

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Wussen Sie, dass ...

... die EU deutsches Brot zu salzig findet? 2010 entstanden in der Debatte um die genormten "Nährwertprofile" auf Nahrungsmitteln zahlreiche Missverständnisse. Das ging so weit, dass Bäcker glaubten, dass die EU ihnen vorschreiben will, wie viel Salz sie ins Brot streuen dürfen. Wahr ist: Jeder Bäcker darf so viel salzen, wie er für richtig hält. Aber: Um sein Brot als "gesund" zu verkaufen, darf es einen Richtwert von 1,5 Prozent des Mehlanteils nicht übersteigen. Wer nicht mit dem gesundheitsbewussten Siegel werben will, kann so viel Salz verwenden wie er will. Hauptsache, es schmeckt!

Sauwetter

Quelle: ddp

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Wussten Sie, dass ...

... Schweinen Spielzeug zusteht? Keine Teddybären oder Rasseln, aber immerhin "manipulierbares Material" wie Stroh oder Heu, das ihrem Erkundungsverhalten dient. Seit 2007 schreiben EU-Tierschutzvorschriften solches Beschäftigungsmaterial für eine artgerechte Haltung vor. Vorher konnten die Tiere zwischen den Fütterungen nur auf ihrer Eisenkette herumkauen.

Gondolieri unter sich

Quelle: dpa

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Wussten Sie, dass ...

... auch Städte ohne Seilbahn ein Seilbahngesetz erlassen müssen? Eine EU-Richtlinie vereinheitlichte 2004 die Standards für Personenseilbahnen. Aus diesem Grund musste auch der Berliner Senat ein solches Gesetz beschließen, obwohl der höchste "Berg" in der Haupstadt gerade mal 115 Meter hoch ist und keine Seilbahn hat. Der Verweis auf fehlende Anhöhen beeindruckte die EU-Kommission nicht. Sie drohte mit einer Strafe von knapp 800.000 Euro, Berlin borgte sich dann einfach das bayerische Seilbahngesetz.

Unwirksame Klauseln: Was nicht in einem Mietvertrag stehen darf

Quelle: dpa-tmn

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Wussten Sie, dass ...

... Kinderwagen die Treppe nehmen müssen? Seit 1. Januar 2010 ist laut einer EU-Sicherheitsnorm die Mitnahme von Kinderwagen auf Rolltreppen verboten. Seitdem kleben an Rolltreppen an öffentlichen Plätzen Piktogramme mit einem durchgestrichenen Kinderwagen. Die neue Richtlinie dient dem Schutz des Kindes - weniger dem Wohl der Mütter, die seitdem ihre Buggys die Treppe hoch schleppen müssen.

Kinderdienst: Warum haben Frauen zwei Brueste?

Quelle: ddp

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Wussten Sie, dass ...

... das Dirndl-Dekolleté vorübergehend gefährdet war? Seit 2005 müssen sich Arbeitnehmer einer Vorschrift aus Brüssel zufolge unter freiem Himmel gegen Sonnenstrahlen schützen. In Bayern befürchteten EU-Gegner gleich ein Dirndl-Verbot für Biergartenbedienungen. So kam es dann aber nicht. Grenzwerte für die Sonneneinstrahlung oder Bekleidungsvorschriften veröffentlichte die EU nicht, lediglich den Hinweis, dass Arbeitgeber "die Risiken für ihre Angestellten abschätzen und Schutzmaßnahmen ergreifen" sollen.

Kondom

Quelle: iStockphoto

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Wussten Sie, dass ...

... in einem Kondom mindestens fünf Liter Platz haben müssen? 17 Zentimeter lang und 56 Millimeter Durchmesser: So groß sollte ein Kondom sein, geht es nach der EU. 1998 einigte sich das Europäische Komitee auf dieses Maß, nachdem 1993 in einer Anordnung für medizinische Vorrichtungen die Präservative nur 16 Zentimeter lang und 54 Millimeter breit sein mussten.

© sueddeutsche.de/holl
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