Weihnachtsgeschenke:Spart euch endlich die Gutscheine!

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Natürlich gibt es auch den liebevoll gekritzelten Gutschein. Aber halt leider nicht nur den. (Foto: Jörg Buschmann/SZ)

1,84 Milliarden Euro - so viel Geld werden die Deutschen wohl in Form von Gutscheinen zu Weihnachten verschenken. Ja, leider.

Von Gerhard Matzig

Wie soll man das Phänomen nennen? Wahnsinn? Das ist eher zu schwach, denn eigentlich ist heutzutage ja alles irgendwie wahnsinnig ... politisch, banal, komisch, ernst, teuer, billig, lecker, blöd oder auch wahnsinnig wahnsinnig. Überhaupt ist der Wahnsinn zunächst mal eine psychische Störung. Wer am Wahnsinn erkrankt ist, liest zu Recht nicht gerne, dass auch die vorweihnachtliche Gutscheinindustrie davon befallen sein könnte.

Aus ähnlichem Grund verbieten sich auch die Begriffe Apokalypse, Inferno, Amok, Terror, Flut, Beben oder gar Krieg. Schriebe man andererseits, dass es immer weniger Geschenke und immer mehr geschenkähnliche, bisweilen wunderbare, bisweilen auch sonderbare Gutscheinsysteme aller Art für jedes erdenkliche Terrain zu allen vorstellbaren Anlässen gibt, dann ist das zwar so offensichtlich wie durch die Einzelhandelsstatistik gut belegbar, aber es gibt doch wenig von der Bizarrerie preis, die immer öfter damit einherzugehen scheint.

Der vor einigen Wochen im Gutefrage-Onlineforum eingestellte Debattenbeitrag ("Kann ich den 100-Euro-Gutschein meiner Frau für'n Puff annehmen?") macht auf Anhieb deutlich, dass jene Gutschein-Dunkelziffer, die nicht immer mit Kassenzetteln korrespondiert, noch deutlich über die Erhebungen des größten deutschen Marktforschungsinstituts hinausgehen dürfte.

Der Gutschein - maximales Umsatzpotenzial

Die GfK (Gesellschaft für Konsumforschung) in Nürnberg glaubt, dass das diesjährige Gutscheingeschäft die bereits verblüffenden Zahlen vom vergangenen Weihnachten nochmals übertreffen dürfte. Damals wurde gemeldet: "Die Kategorie mit dem größten Umsatzpotenzial ist die erstmals an der Spitze stehende Kategorie der Gutscheine."

Das Potenzial macht tatsächlich was her, nämlich exakt 1,84 Milliarden Euro. Auf Platz zwei und drei übrigens: Spielwaren und Bekleidung. Bordellbesuche sind in die Erhebung "Was lag unter dem Weihnachtsbaum?" (2017) allerdings nicht miteingeflossen. Um noch schnell auf die vorhin gestellte, ehelich verwirrende, aber natürlich an sich gute 100-Euro-Frage zurückzukommen - im Forum warnt ein gewisser "RFahren" davor: "Das KANN natürlich auch ein Test sein." Obacht!

Gott, ist die Welt perfide - der Gutschein als Test, der rausfindet, dass man nicht gut, sondern eher böse drauf ist. Ein Böseschein, der sich als Gutschein tarnt. Man könnte glatt den Glauben an die Menschheit verlieren.

Was das Recht dazu sagt

Vielleicht wäre ja auch dies hier eine gute Frage: Gibt es noch irgendeine Dienstleistung auf Erden, die nicht in Gutscheinform erhältlich ist? Gibt es so etwas wie einen gutscheinfreien Schutzraum? Das wäre ein großartiges Refugium ohne Geschenkgutschein, Konsumgutschein, Reisegutschein oder sonstige "Inhaberzeichen" (wie etwa auch Biermarke, Bon oder Voucher) im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches. Das Recht sagt, dass Gutscheine letztlich "Urkunden" sind, "in denen sich der Ausgebende dem (jeweiligen) Inhaber zu einer Leistung verpflichtet".

Das kann natürlich - etwas profan vielleicht - der Zalando-Gutschein ab fünf Euro sein; es könnte sich aber auch sensationellerweise um eine liebevoll gekritzelte Buntstiftzeichnung voller tourmäßig umstrichelter, durchnummerierter, eigens ausgedachter Sehenswürdigkeiten handeln, die dem radverrückten Papa von der in Paris lebenden 18-jährigen Tochter unter dem bezaubernd charmanten Titel "Paris à vélo" zum Geburtstag zugeschickt wurde. Mit Goldschleife. Um hier mal aus der eigenen Schublade voller nicht eingelöster Gutscheine zu plaudern.

Ein Flug ins All? Oder doch lieber mit dem Fahrrad durch Paris? Alles scheint möglich mit Gutscheinen. (Foto: SZ/Jörg Buschmann)

Wobei die Schublade auch klarmacht: Gutscheine können, abseits ihrer fraglos praktischen Komponente, entgegen dem gängigen Image von der unpersönlichen Auf-die-Schnelle-Nummer auch höchst berührende, ja zauberhafte und glücklichmachende Geschenke sein. Schade eigentlich, dass Studien schon vor Jahren ergeben haben, dass sechs Prozent der verschenkten Gutscheine länger als ein Jahr nicht eingelöst werden.

Wer, bitte schön, will einen Zahnarzt-Gutschein?

Dazu könnten rein theoretisch auch die aus dem Wartezimmer eines Zahnarztes in Unna gehören. Eigentlich hätte man ja nicht gedacht, dass einem auch beim Zahnarzt ein Gutschein angedreht werden kann. Wie soll das denn gehen?

Wer will denn schon einem lieben Menschen zu Weihnachten einen Gutschein für eine mehrstündige Wurzelbehandlung präsentieren? Mit Schleife und Kärtchen womöglich: "Für dich, Schatz, genieße es, du hast es dir wahrlich verdient!" Einen Gutschein für den Zahnarzt kann es doch gar nicht geben. Leider aber doch. Und das Bundesverfassungsgericht hat dem, sorry, Wahnsinn Rechtskraft verliehen.

Das gilt zwar nicht für die Wurzelbehandlung, aber nachlesbar unter der Kennung "Az 1 BvR 233 / 10" ist, dass es "im Namen des Volkes" berufsrechtlich und wettbewerbsrechtlich schon ganz okay ist, wenn ein Zahnarzt Gutscheine für eine professionelle Zahnreinigung, elektrische Zahnbürsten oder auch ein erhellendes Bleaching ("Smile to go") anbietet. Die zuständige Zahnärztekammer fand das zwar nicht so toll. Aber ihrer Klage wurde nicht stattgegeben.

Galoppierende Gutscheineritis

Offen gesagt, schüchtert so eine höchstrichterliche Abfuhr auch die eigene Klagewilligkeit, was Gutscheine angeht, enorm ein. Und doch muss man sich fragen, ob die galoppierende Gutscheineritis nicht direkt in den, hm, wie gesagt, in die Irre führt. Wie es aussieht, ist es nämlich bereits eine Pandemie.

Es gibt ja nicht nur Gutscheine für das Bordell, sondern auch solche für die Fettabsaugung. Auf Groupon, einem amerikanischen Unternehmen, zu dem diverse Rabatt-Websites gehören, kann man auch einen 1200 Euro teuren Gutschein für eine "Liposuktion" erwerben und als Geschenk verschicken. Was für ein Geschenk: "Hey Baby, frohe Weihnachten, hier für dich, lass dir doch bei Gelegenheit etwas Fett absaugen, so für 1200 Euro, für die Oberschenkel sollte das reichen." Tja, was soll man sagen: Das Schenken ist eben auch eine Kunst.

Bei Groupon wird diese Kunst recht übersichtlich. Man schenkt in den Bereichen "Freizeit und Event", "Shopping" oder "Auto". Da gibt es beispielsweise den Gutschein für eine Innenreinigung "Premium" (mit Glanzwachs): "Und, freust du dich?" - "Doch, doch."

Was wirklich zählt

Manchmal fragt man sich, was eigentlich aus der guten alten Krawatte geworden ist, die sonst immer unter dem Baum lag. Sie ist wohl abgelöst worden vom "Gin-Tasting" samt "Einführung in die Aromen- und Geschmackswelt des Gins". Wenn man mich fragt: Gin ist besser als Glanzwachs. Aber auch besser als die Krawatte.

Trotzdem sind Gutscheine, die sich der digitalen Ära anschmiegen, nicht nur traurige Krawattenmörder. Sie sind sehr praktisch, sowieso, sie können aber auch sehr fantasievoll sein. Es kommt vielleicht einfach darauf an, was man daraus macht. Letztlich ist es immer eine Form der Zuneigung, die einen darüber nachdenken lässt, womit man einem Menschen, den man erfreuen will, diese Freude bereiten könnte.

Die Gabe kann groß sein oder klein, digital oder analog, in Gutscheinform oder als traditionelles Präsent. Was zählt, ist: Sie ist Zuneigung - oder nicht.

© SZ vom 15.12.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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