VIP-Klick: Boy George:Boy George muss draußen bleiben

Das ist bitter: In den "Big Brother"-Container darf mittlerweile wirklich jeder. Nur der britische Sänger Boy George nicht.

Boy George ist tief gesunken. Seit Ewigkeiten hat er keinen Hit mehr gelandet, statt dessen gibt es nur negative Schlagzeilen - der Sänger stand vor Gericht, weil er einen Callboy gegen seinen Willen angekettet hatte. Nun hätte der einstige Star so ein schönes Comeback feiern können - und was eignet sich dafür besser, als der Promi-Ramschladen "Big Brother"? Doch nicht mal da darf Boy George noch mitmachen: Ein Richter am Obersten Gericht in London hat dem 48-Jährigen nun die die Teilnahme in der Promi-Ausgabe der Fernsehsendung untersagt.

Boy George, Big Brother; Foto: dpa

Der Einzug in den "Big Brother"-Container hätte ihm Geld und Ruhm eingebracht - doch Boy George steht unter Hausarrest.

(Foto: Foto: dpa)

Grund ist die 15-monatige Haftstrafe, zu der der Brite mit dem bürgerlichen Namen George O'Dowd verurteilt wurde. Nach vier Monaten Gefängnis kam der Sänger zwar wieder frei - doch er steht noch immer unter Hausarrest. Der Richter gab der Bewährungsbehörde Recht, die dem Promi den geplanten Einzug am 3. Januar verboten hatte. Die Einschränkung der Freiheit im Form eines Hausarrests sei Teil der Strafe, sagte Richter Michael Bean.

In seiner Begründung teilte er gleich mal ordentlich aus: Einem Straftäter sollte "es nicht gestattet sein, in einer umstrittenen, öffentlichkeitswirksamen Fernsehproduktion teilzunehmen, um seinen Status als Prominenter zu fördern - und das mit beachtlichem finanziellen Gewinn".

Der frühere Culture-Club-Sänger ("Do You Really Want to Hurt Me") sollte für seinen geplanten Auftritt laut Medienberichten 200.000 Pfund (umgerechnet rund 225.000 Euro) bekommen. Kein Wunder, dass Boy George nach dem Urteilsspruch "sehr enttäuscht" war, wie sein Anwalt mitteilen ließ. Er erwäg nun, eine Eilberufung einzulegen.

Das könnte Erfolg haben: Ein Auftritt auf einer Schwulenparade im englischen Seebad Brighton wurde dem Sänger gestattet.

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