Vergewaltigungen:Das große Schweigen

TeilnehmerInnen der Demonstration Unterstuetzung fuer Gina Lisa Lohfink Nein heißt Nein nur Ja he

Frühjahr 2016: Frauen und Männer demonstrieren in Berlin für eine Reform des Sexualstrafrechts. Im Juli wurde das Gesetz dann verabschiedet.

(Foto: imago/CommonLens)

Seit zwei Jahren gibt es ein neues Sexualstrafrecht. Und die Hoffnung, dass Vergewaltiger angemessen bestraft werden. Die Wirklichkeit sieht anders aus.

Von Verena Mayer

Berlin, eine Frau und ein Mann lernen sich kennen, sie ist Juristin, er Zahnarzt. Die beiden schreiben sich auf Whatsapp, gehen zusammen etwas trinken. Die Frau fühlt sich plötzlich schwindlig, so, als würde sie neben sich stehen. Er überredet sie, auf einen Absacker in die Bar eines Luxushotels mitzukommen. Sie denkt sich nichts dabei, spätnachts landen sie auf einem Zimmer. Er sagt, jetzt zeige er ihr seine temperamentvolle Seite. Sie sagt: "Nein, stopp, das geht nicht, du darfst mich nicht so überfallen." Er tut es trotzdem, dringt in sie ein, mit dem Finger und mit dem Penis.

Ein Fall, wie er in Deutschland täglich vorkommt. Zwei Personen, eine will Sex, die andere nicht. Es passiert überall, zwischen guten Bekannten und einander Fremden, am Arbeitsplatz und in Ehen. Die Geschichte einer Vergewaltigung.

Im Juli vor zwei Jahren hat der Bundestag ein neues Sexualstrafrecht verabschiedet. Man kann nun leichter gegen das Grapschen vorgehen und es gibt härtere Strafen für Übergriffe, die aus einer Gruppe heraus passieren wie in der Silvesternacht von Köln. Vor allem aber muss eine Frau nicht mehr, wie es das Gesetz früher verlangte, Gewalt oder Drohungen ausgesetzt sein, damit man von einer Vergewaltigung sprechen kann. Es reicht, wenn ein Täter sie überrumpelt oder sich über ihre Ablehnung hinwegsetzt, Nein heißt Nein. Viele feierten das neue Sexualstrafrecht damals als Meilenstein der sexuellen Selbstbestimmung. Ein Gesetz, das Frauen schützt und ihnen die Scham nimmt, ihre Peiniger anzuzeigen.

Doch haben sich diese Erwartungen erfüllt? Ist es für Frauen einfacher geworden, Vergewaltiger vor Gericht zu bringen? Werden nun mehr Männer verurteilt, manche vielleicht sogar zu Unrecht?

Um das herauszufinden, muss man über Monate hinweg dorthin gehen, wo über Recht und Unrecht entschieden wird, in deutsche Gerichtssäle. Berlin, Amtsgericht Tiergarten. Im winzigen und schlecht belüfteten Saal 1101 treffen die Juristin Simona G. und der Zahnarzt Dr. B. (Namen geändert) wieder aufeinander. Der Staatsanwalt hat den 53-Jährigen wegen sexuellen Missbrauchs Widerstandsunfähiger angeklagt. Er soll Simona G. Psychopharmaka in ein Getränk gemischt und ihre Wehrlosigkeit ausgenutzt haben, um sie zu vergewaltigen.

Der Prozess beginnt Ende 2017 wie so viele Vergewaltigungsprozesse: Der Angeklagte sagt, dass er schweigt. Also muss die einzige Zeugin erzählen. Simona G. ist eine kleine, resolute Frau, schwedische Staatsbürgerin. 37 Jahre alt, man sieht ihr an, dass sie Marathon läuft. Sie spricht mehrere Sprachen, hat schon überall auf der Welt gearbeitet, für einen Spitzenjob in der Pharmaindustrie kam sie nach Berlin. Dort war sie jahrelang Dr. B.s Patientin, als er sie eines Tages fragte, ob sie ihn auf ein Wellness-Wochenende begleite. Als sie ablehnte, schrieb er ihr, er würde gerne zu ihr kommen und Cocktails machen. Sie dachte: Der ist sicher verheiratet und will nicht gesehen werden. Die beiden trafen sich in einer Pizzeria, Simona G. bestellte Caipirinha. Kaum hatte sie den halben Cocktail getrunken, brachte er ihr schon einen neuen. Sie wunderte sich, habe ihm aber vertraut, "er war schließlich mein Arzt".

Sie hat alles richtig gemacht - und steht doch unter Verdacht

Simona G. erzählt mehrere Stunden lang. Wie der Zahnarzt sagte: "Ich liebe meinen Beruf, ich bringe die Frauen zum Weinen." Wie sie sich in dem Hotelzimmer wiederfand, auf dem Bauch liegend, mit Blick auf eine Uhr, die zwei anzeigte. Wie benommen sie sich dabei fühlte, unfähig, etwas zu tun. Und dass eine Stimme in ihrem Kopf sagte: Du musst weinen, damit er merkt, dass du das nicht willst. Simona G. wirkt gefasst und sachlich, so, als trage sie das Ergebnis einer pharmazeutischen Studie vor. Nur in den Pausen merkt man, wie ihr die Situation zusetzen muss. Da stellt sie sich hinter ihren Anwalt, mit dem Gesicht zur Wand. Als habe sie Angst, der Angeklagte könnte ihr zu nahe kommen.

Simona G. hat alles richtig gemacht. Sie vertraute sich einer Arbeitskollegin an, die vermutete, dass K.-o.-Tropfen im Spiel waren. Sie ging zu einer Beratungsstelle, zu einem Arzt. Sie ließ ein toxikologisches Gutachten erstellen, auf eigene Kosten. In einem Haar fanden sich ein Antidepressivum und ein Schlafmittel, das wie ein K.-o.-Mittel wirken kann. Dem Gutachter zufolge wurde es nur ein einziges Mal genommen: genau an dem Tag, an dem sich Simona G. mit Dr. B. traf.

Und doch hat man das Gefühl, Simona G. stehe hier unter Verdacht. Der Richter will wissen, ob sie nicht vielleicht eine Beziehung mit Dr. B. wollte; der Verteidiger möchte die Chats lesen, die sie in den vergangenen Jahren mit Männern hatte. Der Staatsanwalt fragt: "Haben Sie eine Borderline-Störung?" Und da ist noch der Angeklagte, der in dem engen Raum nur einen Meter von Simona G. entfernt sitzt. Dr. B. redet nicht. Nur ganz am Ende wird er sagen, dass er so etwas nie tun würde, er sei schließlich verheiratet. Doch er rutscht immer näher an Simona G. heran, guckt auf die Uhr oder lacht verächtlich, wenn sie etwas sagt.

Die Hoffnungen haben sich kaum erfüllt

Wenn man in diesem Amtsgericht sitzt, wird einem bald klar, dass das Problem einer Frau wie Simona G. nicht die sexuelle Selbstbestimmung ist oder die Art, wie sie dem Mann deutlich machte, dass sie keinen Sex wollte. Eigentlich überhaupt nichts von dem, wogegen ihr das Sexualstrafrecht oder irgendein neues Gesetz helfen könnte. Ihr Problem ist, dass der Fall so ist, wie er ist und wie auch die allermeisten Vergewaltigungen passieren: in einem Zimmer, zwischen zwei Leuten, ohne Zeugen. Bei anderen Verbrechen gibt es irgendwo Spuren oder ein Motiv, um einen Täter zu überführen, oder irgendjemand hat etwas mitbekommen. Bei einer Vergewaltigung gibt es meist nur: die Aussage der Frau.

Dabei waren große Hoffnungen verbunden mit dem neuen Sexualstrafrecht. Endlich würden Schutzlücken geschlossen, sagte der damalige Justizminister Heiko Maas (SPD), endlich würden "mehr Frauen den Mut bekommen, das anzuzeigen". Erfüllt hat sich davon wenig, im Gegenteil. Die Anzeigen wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung sind zuletzt sogar leicht zurückgegangen, wie man in der neuen Kriminalstatistik sehen kann, von 7919 Anzeigen 2016 auf 7495 im Jahr 2017.

Die Staatsanwältin Corinna Gögge überrascht das nicht. Seit zehn Jahren verfolgt sie in Berlin Sexualstraftäter. Sie hat schon alles gesehen, biedere Ehemänner und sadistische Gewalttäter, einen Prominenten, der einer Prostituierten mit der Faust ins Gesicht schlug, aber auch Gina-Lisa Lohfink, die zwei Männer fälschlicherweise der Vergewaltigung beschuldigte. Gögge sagt, zum Besseren verändert habe sich etwas in Sachen sexueller Belästigung; Frauen würden Grapschereien nun häufiger anzeigen. Aber bei Vergewaltigungen sei das Problem ja nicht verschwunden: dass in den allermeisten Fällen Aussage gegen Aussage steht. Sie sagt das, er sagt das. "Wir versuchen aufzuklären, und oft hat man das Gefühl, da könnte etwas gewesen sein. Aber es reicht am Ende nicht einmal für eine Anklage." Von hundert Anzeigen wegen Vergewaltigung, die auf ihrem Tisch landen, könne sie vielleicht ein Drittel vor Gericht bringen, sagt Gögge, "und das sind die guten Monate".

An den Wänden ihres Büros hängen schöne alte Frauendarstellungen, so als wolle sie einen Kontrast zu dem schaffen, was sie täglich erlebt. Durch ihren Job habe sie einen anderen Blick auf die Welt bekommen, sagt Gögge, "hinter die Türen von Wohnungen, in denen sich schlimme Taten abspielen, und vielen bleibt verborgen, dass es in dieser Stadt Frauen gibt, die viel erleiden". Ein Fall hat sie schockiert. Eine junge Frau wurde von einem vorbestraften Mörder in dessen Wohnung gelockt, mit einer Waffe bedroht und missbraucht, bis sie über ihr Handy Hilfe holen konnte. Der Mann wurde allerdings freigesprochen, sagt Gögge. Die Frau hatte sich angeblich in Widersprüche verwickelt, als sie den Kauf ihres Handys vor Gericht etwas anders beschrieb als ein Zeuge.

Und von den allermeisten Taten erfährt die Staatsanwältin nicht einmal. Dunkelfeldstudien zufolge finden zehn Mal so viele Vergewaltigungen statt wie angezeigt werden. Das bekommt die Sozialarbeiterin Maria Noe täglich zu spüren. Sie arbeitet bei Lara, der Berliner Fachstelle, die Opfer sexualisierter Gewalt berät. Eine Altbauwohnung, vollgeräumt mit Aktenregalen. Der Andrang sei groß, sagt Noe, während sie einen zum Interview in die Küche lotst, weil alle Beratungszimmer belegt sind. Und die Hälfte aller vergewaltigten Frauen rede erst gar nicht, mit niemandem, sagt Noe, das wisse man aus validen Studien. Vergewaltigung ist nicht nur ein Verbrechen, das selten angezeigt und noch seltener angeklagt wird. Es ist vor allem eines, über das geschwiegen wird.

Als Sozialarbeiterin steht Noe vor einem doppelten Dilemma: Nicht nur, dass es schwierig ist, Frauen nach einer Vergewaltigung wieder auf die Füße zu bringen. Sie muss ihnen auch eine unangenehme Wahrheit überbringen: dass man eine Vergewaltigung natürlich anzeigen könne. Aber dass man sich "von dem Gefühl lösen müsse, Gerechtigkeit durch eine Verurteilung zu erfahren", sagt Noe. "Das findet so nicht statt, dazu ist die Wahrscheinlichkeit, dass jemand verurteilt wird, einfach zu gering." Ist das nicht furchtbar? Schon, sagt Noe. Zumal man ja diesen naiven Glauben an den Rechtsstaat habe. Dass es einen Täter und ein Opfer gibt, und am Ende wird der Schuldige bestraft.

Das Urteil: Freispruch

In dieser Logik ist es schon ein Erfolg, wenn sich eine Vergewaltigung überhaupt beweisen lässt. Berliner Landgericht, Saal 537, angeklagt ist Fatah C., 34, Libyer, arbeitslos. Er saß in einem Berliner Café, trank und spielte am Automaten. Irgendwann waren nur mehr er und die bulgarische Putzfrau im Raum. Er vergewaltigte sie und raubte ihr Geld, eine Überwachungskamera filmte die Tat. C. sagt nichts, also muss die Frau erzählen. Ihr Ehemann führt sie in den Gerichtssaal, sie ist 34, aber sie sieht aus wie eine gebrochene alte Frau. Sie erzählt, wie sie von C. in ein Hinterzimmer gedrängt, gewürgt und mit einer Flasche auf den Kopf geschlagen wurde, "ich trank mein Blut, ich dachte, ich sterbe". Nach ihrer Aussage bricht sie zusammen. C. wird zu zwölf Jahren Haft verurteilt, danach wird er sein Leben wiederhaben. Die Putzfrau ist seit der Tat suizidgefährdet.

Im Prozess gegen den Berliner Zahnarzt Dr. B. sind Wochen vergangen. Verfahren wegen Vergewaltigung sind lang und intensiv. Immer wieder wird das einzige Beweismittel unter die Lupe genommen, die Aussage des Opfers, auch daran hat sich durch das neue Sexualstrafrecht nichts geändert. Simona G. muss ein zweites Mal vor Gericht erscheinen, sie kommt mit ihrer besten Freundin. Wie es ihr seit der Nacht im Hotel gehe, fragt der Richter. Schlecht, sagt Simona G. Sie habe ihr Sicherheitsgefühl verloren, könne niemandem mehr vertrauen. "Wenn ein Arzt so etwas macht, dann kann dir jeder das antun." Ihre beste Freundin erzählt, wie sehr Simona G. der Prozess mitgenommen habe. Die Nähe zum Angeklagten, sein Lachen, "das waren sechs Stunden Horror für sie". Sie habe versucht, Simona G. zu trösten. Dass sie stolz sein könne, weil sie das hier durchzieht, auch für die schwächeren Frauen spreche. Dr. B. guckt auf die Uhr.

Dann kommt der Tag der Urteilsverkündigung. Ja, es habe möglicherweise eine Vergewaltigung gegeben, sagt der Richter. Ja, es hätte alles genauso sein können, wie Simona G. sagt. Doch Computerbelegen zufolge habe Dr. B. kurz nach Mitternacht im Hotel eingecheckt und sei um zwei Uhr wieder gegangen. Wenn er um zwei aber auscheckte, könne er um diese Uhrzeit nicht mit Simona G. auf dem Zimmer gewesen sein, wie diese behauptet hatte. Auch sei nicht auszuschließen, dass Simona G. die nachgewiesenen Psychopharmaka freiwillig genommen habe. Daher Freispruch, im Zweifel für den Angeklagten.

Sie könne in Berufung gehen, sagt der Richter, bevor Simona G. aus dem Saal huscht. Dr. B. geht triumphierend mit seinen Anwälten ab. So, als habe er gewusst, dass ihm hier nicht viel passieren kann.

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