Süddeutsche Zeitung

Verbraucherschutz:Nanotechnik muss genannt werden

Künftig muss auf der Packung ersichtlich sein, ob Kosmetika Nanopartikel enthält. Aber nicht nur das.

Verbraucher in der EU sollen künftig besser vor gefährlichen Substanzen in Kosmetikartikeln geschützt werden. Dazu werden erstmals auch Sicherheitsüberprüfungen für die umstrittenen Nanopartikel vorgeschrieben, die etwa über Hautcremes ins Blut gelangen können.

Eine entsprechende Verordnung wurde jetzt unter Dach und Fach gebracht. Nach Unterzeichnung durch Parlamentspräsident Jerzy Buzek könne die Neuregelung nun im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht werden und damit in Kraft treten, teilte die SPD-Europaabgeordnete Dagmar Roth-Behrendt mit. Die EU-Staaten hätten dann dreieinhalb Jahre Zeit, die Vorschriften umzusetzen - also bis Mitte 2013.

Der Kompromiss wurde in langen und harten Verhandlungen zwischen Ministerrat und Europaparlament ausgehandelt. Streitpunkt war bis zum Schluss das Verbot von krebserregenden, erbgutverändernden und die Fortpflanzung hemmenden Substanzen in Kosmetika.

Die Forderung mehrerer EU-Staaten nach einer Lockerung des Verbots wurde vom Europaparlament weitgehend zurückgewiesen. Eine Ausnahme ist lediglich für Ethanol (Alkohol) und Vitamin A vorgesehen. Diese Substanzen seien auch in Lebensmitteln zugelassen, erläuterte Roth-Behrendt.

Kosmetikhersteller, die Nanopartikel verwenden, müssen dies künftig der EU-Kommission mitteilen. Diese kann Sicherheitsprüfungen veranlassen. Außerdem muss die Präsenz dieser Stoffe auf dem Etikett angeben werden. "Endlich werden dem Verbraucher diese Informationen nicht mehr vorenthalten", betonte Roth-Behrendt.

Nanomaterialien sind besonders winzige Teilchen, deren Auswirkung auf den menschlichen Organismus bisher kaum erforscht ist. Dazu gehören etwa Titandioxid oder Zinkoxid als UV-Filter in Sonnencremes. Auch in Farb- und Konservierungsstoffen kommen Nanopartikel zum Einsatz.

Die Neuregelung sieht außerdem Auflagen für die Kosmetikwerbung vor. Die EU-Kommission soll Kriterien für Angaben oder Behauptungen über die Wirkung von kosmetischen Produkten, etwa Cremes gegen Falten, erarbeiten. Ziel ist es, den Verbraucher besser vor überzogenen oder ireführenden Versprechen in Werbeslogans zu schützen.

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