Süddeutsche Zeitung

Urteil aus Straßburg:Gericht bestätigt Verbot von Eizellen-Spende

Zwei unfruchtbare Paare kämpften in Österreich darum, mithilfe gespendeter Eizellen und Spermien ein Kind bekommen zu dürfen. Vergeblich: Das Gesetz, das ihnen das verbot, verstößt nicht gegen die Menschenrechte, wie nun der Europäische Gerichtshof in Straßburg entschied. Der Richterspruch ist auch für Deutschland relevant.

Das österreichische Verbot von Samen- und Eizellenspenden für die künstliche Befruchtung verstößt nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) jetzt entschieden. Die Große Kammer des Gerichts wies damit an diesem Donnerstag die Klagen von zwei unfruchtbaren Paaren ab, die in Österreich vergeblich eine künstliche Befruchtung verlangt hatten.

Die Regelung, so die Begründung, verletze nicht das in der Menschenrechtskonvention garantierte Recht auf Achtung des Familienlebens. Was die umstrittene Frage der Eizellenspende betrifft, könnte nach Ansicht des Gerichtshofs eine "Aufspaltung der Mutterschaft" zwischen der Spenderin und derjenigen, die das Kind austrägt, problematisch sein. Der Gesetzgeber habe verhindern wollen, "dass zwei Frauen behaupten könnten, biologische Mutter desselben Kindes zu sein", hieß es vom EGMR zur Begründung.

Mit der Entscheidung wurde ein erstinstanzliches Urteil vom April 2010 aufgehoben, das den Klägern Recht gegeben hatte. Damals hatten die Straßburger Richter festgestellt, dass das Verbot der Eizellen-Spende gegen das Menschenrecht auf Achtung des Familienlebens verstoße. Die Regierung in Wien hatte dagegen Berufung eingelegt. Das Urteil erging mehrheitlich, fünf der 17 Richter äußerten jedoch abweichende Meinungen.

Der österreichische Gesetzgeber habe "sorgsam abgewogen und sich um eine Vereinbarung der gesellschaftlichen Realitäten mit seiner grundsätzlichen Herangehensweise bemüht", befanden die Straßburger Richter abschließend. Darüber hinaus sei es nach österreichischem Recht nicht verboten, im Ausland eine künstlichen Befruchtung unter Methoden vornehmen zu lassen, die in Österreich verboten sind.

Die Entscheidung aus Straßburg ist auch relevant für Deutschland: Hierzulande sind In-Vitro-Befruchtungen mit Spermien anonymer Spender zwar erlaubt, künstliche Befruchtungen mit gespendeten Eizellen sind allerdings verboten. Hätte der Gerichtshof die erstinstanzliche Entscheidung bestätigt, wären die Gesetzgeber in Österreich und Deutschland aufgerufen gewesen, die entsprechenden Gesetze zu ändern.

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